+OPS.1.1.6.A16 Sicherheitsüberprüfung der Testenden (H)

OPS.1.1.6.A16 Sicherheitsüberprüfung der Testenden (H)

Sofern Testende auf besonders schützenswerte Informationen zugreifen müssen, SOLLTE die Institution Nachweise über ihre Integrität und Reputation einholen. Handelt es sich dabei um klassifizierte Verschlusssachen, SOLLTEN sich die Software-Testenden einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) unterziehen. Hierzu SOLLTE der oder die ISB die Geheimschutzbeauftragten bzw. Sicherheitsbevollmächtigten der Institution einbeziehen.

1. Resumen

Título Estándar

1.1 Referencias

1.2 Requisitos identificados

1.3 Regulaciones relacionadas

2. Requisitos identificados

Requisitos
Fuente Requisito

3. Regulaciones relacionadas

Regulaciones
Fuente Regulación

Incidencias vinculadas