+GEB.9 Versorgungseinrichtungen
---+GEB.9.1 Normgerechte Stromversorgung
------+GEB.9.1.1 Vorausschauende Lastanalyse
------+GEB.9.1.2 Dedizierte Elektrounterverteilung
------+GEB.9.1.3 Redundante Stromversorgung
------+GEB.9.1.4 Langanhaltende Sekundärversorgung
---+GEB.9.2 Lasttest
---+GEB.9.3 Notaus
---+GEB.9.4 Überspannungsschutz
---+GEB.9.5 Strukturierte Datenverkabelung
------+GEB.9.5.1 Physisch geschützte Verlegung
---+GEB.9.6 Zugang zu Räumen für technische Infrastruktur
---+GEB.9.7 Zweckentfremdung
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GEB.9 Versorgungseinrichtungen
1. Resumen
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Estándar |
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GEB.9.1 Normgerechte Stromversorgung
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Gebäudemanagement für Standorte SOLLTE eine norm- und bedarfsgerechte Stromversorgung und -verkabelung installieren. Erläuterung Eine Stromversorgung ist normgerecht, wenn Normen zur Bereitstellung und Verkabelung wie DIN VDE 0100 eingehalten werden. Bedarfsgerecht ist eine Stromversorgung, wenn sie den Strombedarf der IT-Systeme und anderen Geräte im Gebäude deckt und Reserven für Erweiterungen oder Notfälle bietet. Das betrifft sowohl zentrale Versorgungsanschlüsse, Unterverteilungen als auch die Zuleitung in die einzelnen Räume. Die Anforderung ist auch dann erfüllt, wenn eine den Compliance-Vorschriften für Strom entsprechende Versorgung bereits im Gebäude vorhanden ist. Im Fall von Rechenzentren ist auch auf die Möglichkeit der Notabschaltung der Stromversorgung (für einzelne elektrische Verbraucher) zu achten. Hier ist eine sinnvolle Parzellierung und Zielgerichtetheit bei der Notabschaltung von Bedeutung.
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GEB.9.2 Lasttest
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Gebäudemanagement für Standorte KANN die Belastbarkeit der Stromversorgung [regelmäßig] überprüfen. Erläuterung Die Maßnahmen richten sich nach den geltenden Anforderungen an die Stromversorgung. Beispiele sind ein monatlicher USV-Selbsttest oder ein halbjährlicher Volllastbetrieb des Generators für mindestens 30 Minuten.
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GEB.9.3 Notaus
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Gebäudemanagement für Standorte KANN eine Notausschaltung für die Versorgungseinrichtungen installieren. Erläuterung Eine Notausschaltung bezeichnet in diesem Kontext eine zentral verfügbare, technisch implementierte Vorrichtung, mit der im Gefahrenfall die Energieversorgung kritischer Versorgungseinrichtungen wie Strom, Gas oder Klimaanlagen unmittelbar und vollständig unterbrochen werden kann. Der Sinn und Zweck einer solchen Einrichtung liegt darin, Gefahren für Menschen, Technik und Informationen schnell eingrenzen zu können: Ein unkontrollierter Brand könnte sich durch weiterlaufende Klimageräte verstärken, ein Stromschlag durch beschädigte Leitungen könnte Menschen gefährden, oder ein Wasserschaden durch defekte Kühlung könnte weitere Systeme zerstören. Gleichzeitig kann eine sofortige Unterbrechung der Energiezufuhr Folgeschäden eindämmen, indem Brandlast reduziert oder die Ausbreitung toxischer Gase verhindert werden kann. Zur Umsetzung kann eine Institution beispielsweise (1) physische Notausschalter an klar gekennzeichneten, jederzeit zugänglichen Stellen nahe den Ausgängen oder im Leitstand installieren, (2) die Schalter so konzipieren, dass sie nur für definierte Versorgungskreise wie IT-Serverräume oder Technikzonen wirken und nicht die gesamte Einrichtung unkontrolliert lahmlegen, und (3) ergänzende visuelle Hinweise oder Leitsymbole anbringen, die die Bedienung im Ernstfall erleichtern.
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GEB.9.4 Überspannungsschutz
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Gebäudemanagement für Standorte KANN Überspannungsschutzeinrichtungen installieren. Erläuterung Überspannungsschutzeinrichtungen sind technische Komponenten, die elektrische und elektronische Systeme vor plötzlich auftretenden Spannungsspitzen im Stromnetz oder in Datenleitungen schützen. Sie wirken, indem sie kurzzeitig auftretende Energie in sichere Bahnen ableiten oder begrenzen, sodass angeschlossene Geräte nicht beschädigt werden. Der Sinn und Zweck liegt darin, sensible IT- und Kommunikationssysteme sowie die Infrastruktur der Institution vor Schäden zu bewahren. Ohne Schutz könnte ein Spannungssprung aus dem Stromnetz eine zentrale Serveranlage zerstören oder den Ausfall von Brandmelde- und Zutrittskontrollsystemen verursachen, wohingegen ein korrekt eingesetzter Überspannungsschutz kann die Betriebsfähigkeit und Datenintegrität sicherstellen. Diese Anforderung bezieht sich ausschließlich auf Überspannungen aus dem Netzbetrieb oder aus benachbarten Stromkreisen; für den äußeren Blitzschutz gilt eine verwandte Anforderung. Zur Umsetzung können an kritischen Punkten Überspannungsschutzeinrichtungen installiert werden: (1) in zentralen Verteilungen, um das gesamte Gebäude gegen Netzstörungen abzusichern, (2) in Unterverteilungen oder einzelnen Stromkreisen, die besonders sensible IT-Systeme versorgen, und (3) an Kommunikations- oder Datenleitungen, etwa für Netzwerk- oder Telefonverkabelungen. Eine Institution kann durch gestufte Schutzkonzepte („Grobschutz“ im Hauptverteiler, „Feinschutz“ in Nähe der Endgeräte) eine höhere Wirksamkeit erreichen. Es kann sinnvoll sein, bei Neubauten Steckdosen mit integriertem Feinschutz vorzusehen oder bei Bestandsanlagen nachträglich modulare Schutzgeräte in die Verteilungen einzusetzen. Prozessual kann regelmäßige Prüfung der eingebauten Schutzmodule helfen, da viele Modelle nach einem Ereignis verbraucht sind und ausgetauscht werden müssen. Auch eine Dokumentation der Einbauorte kann den Überblick erleichtern und gewährleisten, dass keine kritischen Systeme ungeschützt bleiben.
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GEB.9.5 Strukturierte Datenverkabelung
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Gebäudemanagement für Standorte SOLLTE eine norm- und bedarfsgerechte Datenverkabelung installieren. Erläuterung Normgerecht ist eine Datenverkabelung, wenn Normen für Verkabelungssysteme wie DIN EN 50173 und DIN EN 50174, sowie bei Glasfaser DIN EN 60794 eingehalten werden. Sie ist auch bedarfsgerecht, wenn die verwendete Verkabelung ausreicht, um festgelegte Bandbreite und Antwortzeit zu erreichen. Das betrifft sowohl zentrale Netzanschlüsse, als auch Unterverteiler und die Zuleitung in die einzelnen Räume. Zur Umsetzung ist es sinnvoll ein Kabelverlegungsdiagramm und eine standortspezifische Inspektionscheckliste zu erstellen oder erstellen zu lassen.
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GEB.9.6 Zugang zu Räumen für technische Infrastruktur
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Gebäudemanagement für Räume für technische Infrastruktur SOLLTE den Zugang zu Räumen für technische Infrastruktur auf [für den Betrieb zuständige Personen oder Rollen] einschränken. Erläuterung HIerzu gehören insbesondere Versorgungsverteiler, z.B. für Netzverteilung, Frischwasser, Abwasser, Stromversorgung und andere zentrale Versorgungseinrichtungen. sind essenziell für die Einsatzfähigkeit und den Schutz des Gebäudes. Der Zugang zu diesen Verteilern kann z.B. durch Schließanlagen, Bewachung und Einbruchmeldesysteme realisiert werden.
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GEB.9.7 Zweckentfremdung
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Gebäudemanagement für Räume für technische Infrastruktur SOLLTE die Verwendung der Räume zu anderen Zwecken untersagen. Erläuterung Werden Räume für technische Infrastruktur zu weiteren Zwecken, z.B. als Arbeitsplatz, Durchgangsraum oder Abstellraum genutzt, so erhöht dies das Risiko versehentlicher Schäden oder des Zugriffs Unbefugter auf die Infrastruktur.
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1.1 Referencias
1.2 Requisitos identificados
1.3 Regulaciones relacionadas
2. Requisitos identificados
Requisitos
| Fuente |
Requisito |
3. Regulaciones relacionadas
Regulaciones
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Regulación |
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