+GEB.9.7 Zweckentfremdung

GEB.9.7 Zweckentfremdung

Gebäudemanagement für Räume für technische Infrastruktur SOLLTE die Verwendung der Räume zu anderen Zwecken untersagen.

Erläuterung

Werden Räume für technische Infrastruktur zu weiteren Zwecken, z.B. als Arbeitsplatz, Durchgangsraum oder Abstellraum genutzt, so erhöht dies das Risiko versehentlicher Schäden oder des Zugriffs Unbefugter auf die Infrastruktur.

1. Resumen

Título Estándar

1.1 Referencias

1.2 Requisitos identificados

1.3 Regulaciones relacionadas

2. Requisitos identificados

Requisitos
Fuente Requisito

3. Regulaciones relacionadas

Regulaciones
Fuente Regulación

Incidencias vinculadas

Vínculos
Tipo de vínculo Incidencia
blocks G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung