+Artikel 31 (4)

Artikel 31 (4)

Bis zum 20. November 2029 veröffentlicht die Europäische Bankenaufsichtsbehörde einen Bericht über die Durchführung der Maßnahmen gemäß Absatz 1. Dieser Bericht enthält eine Bewertung der in den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen, einschließlich gegebenenfalls der Methoden zur Festlegung von Obergrenzen, und ihrer Wirksamkeit bei der Begrenzung übermäßig hoher Sollzinssätze, effektiver Jahreszinssätze oder Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher, und enthält Angaben dazu, welches Verfahren für die Festlegung solcher Maßnahmen sich bewährt hat.

1. Resumen

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Título Regulación

1.1 Referencias

1.2 Requisitos identificados

1.3 Estándares relacionados

2. Requisitos identificados

Requisitos
Fuente Requisito

3. Estándares relacionados

Estándares
Fuente Requisito
  • Builddate: 30.10.2023 00:00:00 -Doknr: CELEX:32023L2225
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