+Artikel 31 (4)

Artikel 31 (4)

Bis zum 20. November 2029 veröffentlicht die Europäische Bankenaufsichtsbehörde einen Bericht über die Durchführung der Maßnahmen gemäß Absatz 1. Dieser Bericht enthält eine Bewertung der in den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen, einschließlich gegebenenfalls der Methoden zur Festlegung von Obergrenzen, und ihrer Wirksamkeit bei der Begrenzung übermäßig hoher Sollzinssätze, effektiver Jahreszinssätze oder Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher, und enthält Angaben dazu, welches Verfahren für die Festlegung solcher Maßnahmen sich bewährt hat.

1. Panoramica

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Titolo Regolamentazione

1.1 Riferimenti

1.2 Requisiti identificati

1.3 Standard correlati

2. Requisiti identificati

Requisiti
Fonte Requisito

3. Standard correlati

Standard
Fonte Requisito
  • Builddate: 30.10.2023 00:00:00 -Doknr: CELEX:32023L2225
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