+AT 4.4.3 Tz 2

AT 4.4.3 Tz 2

Die Interne Revision ist direkt der Geschäftsleitung unterstellt und berichtet an diese. Die Interne Revision muss ihre Aufgaben selbständig sowie unabhängig wahrnehmen und unterliegt bei der Wertung der Prüfungsergebnisse keinen Weisungen. Das Direktionsrecht der Geschäftsleitung zur Anordnung zusätzlicher Prüfungen steht der Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Internen Revision nicht entgegen.

1. Resumen

,
Título Regulación

1.1 Referencias

1.2 Requisitos identificados

1.3 Estándares relacionados

2. Requisitos identificados

Requisitos
Fuente Requisito

3. Estándares relacionados

Estándares
Fuente Requisito
  • BAFIN -

    published by Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht at https://www.bafin.de/ 

    News imported via RSS-Reader