+APP.6.A12 Geregelte Außerbetriebnahme von Software (S) [Fachverantwortliche]

APP.6.A12 Geregelte Außerbetriebnahme von Software (S) [Fachverantwortliche]

Wenn Software außer Betrieb genommen wird, SOLLTE der IT-Betrieb mit den Fachverantwortlichen regeln, wie dies im Detail durchzuführen ist. Ebenfalls SOLLTE geregelt werden, wie die Benutzenden hierüber zu informieren sind. Hierbei SOLLTE geklärt werden, ob die funktionalen Anforderungen fortbestehen (z. B. zur Bearbeitung von Fachaufgaben). Ist dies der Fall, dann SOLLTE geregelt werden, wie die benötigten Funktionen der betroffenen Software weiter verfügbar sein werden.

1. Yleiskatsaus

Otsikko Standardi

1.1 Viittaukset

1.2 Tunnistetut vaatimukset

1.3 Liittyvät säädökset

2. Tunnistetut vaatimukset

Vaatimukset
Lähde Vaatimus

3. Liittyvät säädökset

Säädökset
Lähde Sääntely

Linkitetyt tehtävät