+APP.6.A12 Geregelte Außerbetriebnahme von Software (S) [Fachverantwortliche]

APP.6.A12 Geregelte Außerbetriebnahme von Software (S) [Fachverantwortliche]

Wenn Software außer Betrieb genommen wird, SOLLTE der IT-Betrieb mit den Fachverantwortlichen regeln, wie dies im Detail durchzuführen ist. Ebenfalls SOLLTE geregelt werden, wie die Benutzenden hierüber zu informieren sind. Hierbei SOLLTE geklärt werden, ob die funktionalen Anforderungen fortbestehen (z. B. zur Bearbeitung von Fachaufgaben). Ist dies der Fall, dann SOLLTE geregelt werden, wie die benötigten Funktionen der betroffenen Software weiter verfügbar sein werden.

1. Overzicht

Titel Standaard

1.1 Referenties

1.2 Geïdentificeerde eisen

1.3 Gerelateerde regelingen

2. Geïdentificeerde eisen

Eisen
Bron Eis

3. Gerelateerde regelingen

Regelingen
Bron Regelgeving

Gekoppelde issues