+OPS.1.1.2.A8 Administration von Fachanwendungen (S)

OPS.1.1.2.A8 Administration von Fachanwendungen (S)

Es SOLLTE geregelt und dokumentiert werden, welche Administrationsaufgaben für Fachanwendungen vom IT-Betrieb und welche durch die Fachadministration durchgeführt werden.

Für Fachanwendungen SOLLTE identifiziert werden, welche Zugriffe der IT-Betrieb auf Systemebene benötigt.

Alle Schnittstellen und Abhängigkeiten zwischen der Fachadministration und der Administration durch den IT-Betrieb SOLLTEN identifiziert werden. Immer wenn Administrationsprozesse erstellt und gepflegt werden, SOLLTEN die Zuständigkeiten und Abhängigkeiten dieser Schnittstellen berücksichtigt werden.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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