OPS.1.1.2.A8 Administration von Fachanwendungen (S)
Es SOLLTE geregelt und dokumentiert werden, welche Administrationsaufgaben für Fachanwendungen vom IT-Betrieb und welche durch die Fachadministration durchgeführt werden. Für Fachanwendungen SOLLTE identifiziert werden, welche Zugriffe der IT-Betrieb auf Systemebene benötigt. Alle Schnittstellen und Abhängigkeiten zwischen der Fachadministration und der Administration durch den IT-Betrieb SOLLTEN identifiziert werden. Immer wenn Administrationsprozesse erstellt und gepflegt werden, SOLLTEN die Zuständigkeiten und Abhängigkeiten dieser Schnittstellen berücksichtigt werden.
1. Apžvalga
1.1 Nuorodos
1.2 Nustatyti reikalavimai
1.3 Susiję teisės aktai
2. Nustatyti reikalavimai
Reikalavimai
| Šaltinis |
Reikalavimas |
3. Susiję teisės aktai
Teisės aktai
| Šaltinis |
Reguliavimas |
Susietos užduotys
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