+DER.2.1.A3 Festlegung von Verantwortlichkeiten und Ansprechpersonen bei Sicherheitsvorfällen (B)

DER.2.1.A3 Festlegung von Verantwortlichkeiten und Ansprechpersonen bei Sicherheitsvorfällen (B)

Es MUSS geregelt werden, wer bei Sicherheitsvorfällen wofür verantwortlich ist. Für alle Mitarbeitenden MÜSSEN die Aufgaben und Kompetenzen bei Sicherheitsvorfällen festgelegt werden. Insbesondere Mitarbeitende, die Sicherheitsvorfälle bearbeiten sollen, MÜSSEN über ihre Aufgaben und Kompetenzen unterrichtet werden. Dabei MUSS auch geregelt sein, wer die mögliche Entscheidung für eine forensische Untersuchung trifft, nach welchen Kriterien diese vorgenommen wird und wann sie erfolgen soll.

Die Ansprechpartner oder Ansprechpartnerinnen für alle Arten von Sicherheitsvorfällen MÜSSEN den Mitarbeitenden bekannt sein. Kontaktinformationen MÜSSEN immer aktuell und leicht zugänglich sein.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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