+DER.2.1.A3 Festlegung von Verantwortlichkeiten und Ansprechpersonen bei Sicherheitsvorfällen (B)

DER.2.1.A3 Festlegung von Verantwortlichkeiten und Ansprechpersonen bei Sicherheitsvorfällen (B)

Es MUSS geregelt werden, wer bei Sicherheitsvorfällen wofür verantwortlich ist. Für alle Mitarbeitenden MÜSSEN die Aufgaben und Kompetenzen bei Sicherheitsvorfällen festgelegt werden. Insbesondere Mitarbeitende, die Sicherheitsvorfälle bearbeiten sollen, MÜSSEN über ihre Aufgaben und Kompetenzen unterrichtet werden. Dabei MUSS auch geregelt sein, wer die mögliche Entscheidung für eine forensische Untersuchung trifft, nach welchen Kriterien diese vorgenommen wird und wann sie erfolgen soll.

Die Ansprechpartner oder Ansprechpartnerinnen für alle Arten von Sicherheitsvorfällen MÜSSEN den Mitarbeitenden bekannt sein. Kontaktinformationen MÜSSEN immer aktuell und leicht zugänglich sein.

1. Pregled

Naslov Standard

1.1 Reference

1.2 Utvrđeni zahtjevi

1.3 Povezani propisi

2. Utvrđeni zahtjevi

Zahtjevi
Izvor Zahtjev

3. Povezani propisi

Propisi
Izvor Regulativa

Povezani zadaci