+APP.3.6.A8 Verwaltung von Domainnamen (B) [Zentrale Verwaltung]

APP.3.6.A8 Verwaltung von Domainnamen (B) [Zentrale Verwaltung]

Es MUSS sichergestellt sein, dass die Registrierungen für alle Domains, die von einer Institution benutzt werden, regelmäßig und rechtzeitig verlängert werden. Eine Person MUSS bestimmt werden, die dafür zuständig ist, die Internet-Domainnamen zu verwalten. Falls Dienstleistende mit der Domainverwaltung beauftragt werden, MUSS darauf geachtet werden, dass die Institution die Kontrolle über die Domains behält.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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