+APP.3.6.A8 Verwaltung von Domainnamen (B) [Zentrale Verwaltung]
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APP.3.6.A8 Verwaltung von Domainnamen (B) [Zentrale Verwaltung]
Es MUSS sichergestellt sein, dass die Registrierungen für alle Domains, die von einer Institution benutzt werden, regelmäßig und rechtzeitig verlängert werden. Eine Person MUSS bestimmt werden, die dafür zuständig ist, die Internet-Domainnamen zu verwalten. Falls Dienstleistende mit der Domainverwaltung beauftragt werden, MUSS darauf geachtet werden, dass die Institution die Kontrolle über die Domains behält.
1. Ħarsa ġenerali
1.1 Referenzi
1.2 Rekwiżiti identifikati
1.3 Regolamenti relatati
2. Rekwiżiti identifikati
3. Regolamenti relatati
Regolamenti
| Sors |
Regolamentazzjoni |
Kwistjonijiet marbuta
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