+INF.1.A27 Einbruchschutz (S)

INF.1.A27 Einbruchschutz (S)

Es SOLLTEN ausreichende und den örtlichen Gegebenheiten angepasste Maßnahmen zum Einbruchschutz umgesetzt werden. Bei der Planung, der Umsetzung und im Betrieb SOLLTE beim Einbruchschutz darauf geachtet werden, dass er gleichwertig und durchgängig ist. Er SOLLTE regelmäßig durch eine fachkundige Person begutachtet werden. Die Regelungen zum Einbruchschutz SOLLTEN den Mitarbeitenden bekannt sein.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

Tickets liés