+INF.1.A27 Einbruchschutz (S)
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INF.1.A27 Einbruchschutz (S)
Es SOLLTEN ausreichende und den örtlichen Gegebenheiten angepasste Maßnahmen zum Einbruchschutz umgesetzt werden. Bei der Planung, der Umsetzung und im Betrieb SOLLTE beim Einbruchschutz darauf geachtet werden, dass er gleichwertig und durchgängig ist. Er SOLLTE regelmäßig durch eine fachkundige Person begutachtet werden. Die Regelungen zum Einbruchschutz SOLLTEN den Mitarbeitenden bekannt sein.
1. Prezentare generală
1.1 Referințe
1.2 Cerințe identificate
1.3 Reglementări asociate
2. Cerințe identificate
3. Reglementări asociate
Reglementări
| Sursă |
Reglementare |
Tichete legate
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