+Artikel 34 (3)

Artikel 34 (3)

Für die Zwecke der vorliegenden Verordnung enthalten die in Absatz 1 genannten qualifizierten Zertifikate für elektronische Siegel oder für die Website-Authentifizierung zusätzliche spezifische Attribute bezüglich einer jeden der folgenden Angaben in einer im Finanzsektor gebräuchlichen Sprache:

a) 

die Rolle des Zahlungsdienstleisters, die eine oder mehrere der folgenden Funktionen umfassen kann:

i) 

Kontoführung;

ii) 

Zahlungsauslösung;

iii) 

Kontoinformation;

iv) 

Ausstellung kartenbasierter Zahlungsinstrumente;

b) 

den Namen der zuständigen Behörden, bei denen der Zahlungsdienstleister eingetragen ist.

1. Vue d’ensemble

,
Intitulé Réglementation

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Normes associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Normes associées

Normes
Source Exigence
  • Builddate: 12.09.2023 00:00:00 -Doknr: CELEX:32018R0389
  • EULAW_DE -

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