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+Artikel 16 (3) |
Artikel 16 (3)Eine Entschädigung für vorzeitige Rückzahlung darf nicht verlangt werden,
a)
wenn die Rückzahlung aufgrund eines Versicherungsvertrags erfolgt, der vereinbarungsgemäß die Rückzahlung des Kredits gewährleisten soll,
b)
im Falle von Überziehungsmöglichkeiten oder
c)
wenn die Rückzahlung in einen Zeitraum fällt, für den kein fester Sollzinssatz vereinbart wurde. 1. Vue d’ensemble
1.1 Références1.2 Exigences identifiées1.3 Normes associées2. Exigences identifiées
3. Normes associées
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