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+Artikel 16 (3) |
Artikel 16 (3)Eine Entschädigung für vorzeitige Rückzahlung darf nicht verlangt werden,
a)
wenn die Rückzahlung aufgrund eines Versicherungsvertrags erfolgt, der vereinbarungsgemäß die Rückzahlung des Kredits gewährleisten soll,
b)
im Falle von Überziehungsmöglichkeiten oder
c)
wenn die Rückzahlung in einen Zeitraum fällt, für den kein fester Sollzinssatz vereinbart wurde. 1. Przegląd
1.1 Odwołania1.2 Zidentyfikowane wymagania1.3 Powiązane normy2. Zidentyfikowane wymagania
3. Powiązane normy
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