+AT 4.2 Tz 5

AT 4.2 Tz 5

Für die Zwecke der Beurteilung sind die in den Strategien niedergelegten Ziele so zu formulieren, dass eine sinnvolle Überprüfung der Zielerreichung möglich ist. Kleine Institute dürfen sich darauf beschränken, die Strategie und Kapitalplanung nur jährlich zu überwachen, wenn sie zusätzlich zu der aufsichtlich vorgeschriebenen und empfohlenen Kapitalausstattung einen weiteren Puffer von mindestens zwei Prozentpunkten an hartem Kernkapital vorhalten.

1. Vue d’ensemble

,
Intitulé Réglementation

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Normes associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Normes associées

Normes
Source Exigence
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