+AT 4.4.3 Tz 12

AT 4.4.3 Tz 12

Werden die wesentlichen Mängel nicht in einer angemessenen Zeit beseitigt, so muss der Leiter der Internen Revision die fachlich zuständigen Mitglieder der Geschäftsleitung darüber schriftlich informieren. Bleiben die Mängel weiter bestehen, muss die gesamte Geschäftsleitung darüber spätestens im nächsten vierteljährlichen Bericht informiert werden.

1. Vue d’ensemble

,
Intitulé Réglementation

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Normes associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Normes associées

Normes
Source Exigence
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