+APP.4.3.A13 Restriktive Handhabung von Datenbank-Links (S)
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APP.4.3.A13 Restriktive Handhabung von Datenbank-Links (S)
Es SOLLTE sichergestellt sein, dass nur Zuständige dazu berechtigt sind, Datenbank-Links (DB-Links) anzulegen. Werden solche Links angelegt, MÜSSEN so genannte Private DB-Links vor Public DB-Links bevorzugt angelegt werden. Alle von den Zuständigen angelegten DB-Links SOLLTEN dokumentiert und regelmäßig überprüft werden. Zudem SOLLTEN DB-Links mitberücksichtigt werden, wenn das Datenbanksystem gesichert wird (siehe APP.4.3.A9 Datensicherung eines Datenbanksystems).
1. Forbhreathnú
1.1 Tagairtí
1.2 Ceanglais aitheanta
1.3 Rialacháin ghaolmhara
2. Ceanglais aitheanta
Ceanglais
| Foinse |
Ceanglas |
3. Rialacháin ghaolmhara
Rialacháin
| Foinse |
Rialáil |
Saincheisteanna nasctha
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