BTR 3 Tz 5
Das Institut muss ein geeignetes Verrechnungssystem zur verursachungsgerechten internen Verrechnung der jeweiligen Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken einrichten. Dabei sind die Kosten für vorzuhaltende Liquiditätspuffer im Rahmen der Ertrags- und Risikosteuerung zu berücksichtigen. ErläuterungVereinfachte Umsetzung bei kleinteiligem Kundengeschäft Bei Instituten mit überwiegend kleinteiligem Kundengeschäft auf Aktiv- und Passivseite und einer stabilen Refinanzierung reicht ein einfaches Verrechnungssystem aus.
1. Forbhreathnú
1.1 Tagairtí
1.2 Ceanglais aitheanta
1.3 Caighdeáin ghaolmhara
2. Ceanglais aitheanta
Ceanglais
| Foinse |
Ceanglas |
3. Caighdeáin ghaolmhara
Caighdeáin
| Foinse |
Ceanglas |
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