BTR 3 Tz 5
Das Institut muss ein geeignetes Verrechnungssystem zur verursachungsgerechten internen Verrechnung der jeweiligen Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken einrichten. Dabei sind die Kosten für vorzuhaltende Liquiditätspuffer im Rahmen der Ertrags- und Risikosteuerung zu berücksichtigen. ErläuterungVereinfachte Umsetzung bei kleinteiligem Kundengeschäft Bei Instituten mit überwiegend kleinteiligem Kundengeschäft auf Aktiv- und Passivseite und einer stabilen Refinanzierung reicht ein einfaches Verrechnungssystem aus.
1. Panoramica
| Titolo |
Regolamentazione |
,
1.1 Riferimenti
1.2 Requisiti identificati
1.3 Standard correlati
2. Requisiti identificati
Requisiti
| Fonte |
Requisito |
3. Standard correlati
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