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+Artikel 36 2 |
Artikel 36 2(2) Wenn ein unterstützendes Unternehmen nicht in vollem Umfang über eine bevorzugte Abwicklungsstrategie informiert wird, nimmt es die Bewertung gemäß Absatz 1 auf der Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Informationen über den Abwicklungsplan vor. 1. Pregled
1.1 Reference1.2 Utvrđeni zahtjevi1.3 Povezani standardi2. Utvrđeni zahtjevi
3. Povezani standardi
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