|
+Artikel 36 2 |
Artikel 36 2(2) Wenn ein unterstützendes Unternehmen nicht in vollem Umfang über eine bevorzugte Abwicklungsstrategie informiert wird, nimmt es die Bewertung gemäß Absatz 1 auf der Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Informationen über den Abwicklungsplan vor. 1. Overzicht
1.1 Referenties1.2 Geïdentificeerde eisen1.3 Gerelateerde standaarden2. Geïdentificeerde eisen
3. Gerelateerde standaarden
|