+Artikel 69 2

Artikel 69 2

(2)   Der Austausch betrifft Fragen im Zusammenhang mit der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit der Gruppe und erleichtert die Ermittlung potenzieller wesentlicher Hindernisse für die Abwicklungsfähigkeit unter Berücksichtigung etwaiger Anmerkungen des Unionsmutterunternehmens. Zu diesem Zweck unterrichtet die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde die Abwicklungsbehörden der Tochterunternehmen über ihre eigene Bewertung der Abwicklungsfähigkeit der Gruppe und berücksichtigt die Stellungnahmen der anderen Mitglieder des Kollegiums.

1. Panoramica

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Titolo Regolamentazione

1.1 Riferimenti

1.2 Requisiti identificati

1.3 Standard correlati

2. Requisiti identificati

Requisiti
Fonte Requisito

3. Standard correlati

Standard
Fonte Requisito
  • Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
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