+Artikel 91a (3)

Artikel 91a (3)

Gelangen die Unternehmen auf der Grundlage der in Absatz 2 genannten internen Eignungsbeurteilung zu dem Schluss, dass eine Person die Kriterien und Anforderungen nach Absatz 1 nicht erfüllt, so müssen die Unternehmen

a) 

es unterlassen, diese Person zum Inhaber einer Schlüsselfunktion zu ernennen, wenn diese Beurteilung abgeschlossen ist, bevor die Person die Stelle antritt;

b) 

diese Person rechtzeitig als Inhaber von Schlüsselfunktionen abberufen oder

c) 

rechtzeitig die zusätzlichen Maßnahmen treffen, die erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass die betreffende Person die entsprechende Eignung für die betreffende Stelle besitzt oder erwirbt.

Die Unternehmen treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um das ordnungsgemäße Wirken dieser Funktion sicherzustellen; hierzu zählt auch, dass sie den Inhaber einer Schlüsselfunktion ersetzt, wenn diese Person die Eignungskriterien und Anforderungen nicht mehr erfüllt.

1. Panoramica

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Titolo Regolamentazione

1.1 Riferimenti

1.2 Requisiti identificati

1.3 Standard correlati

2. Requisiti identificati

Requisiti
Fonte Requisito

3. Standard correlati

Standard
Fonte Requisito
  • Builddate: 11.07.2026 00:00:00 -Doknr: CELEX:32013L0036
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