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+BTR 2.3 Tz 5 |
BTR 2.3 Tz 5Hinsichtlich der Berücksichtigung von Positionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung sind geeignete Annahmen festzulegen. Möglichen Änderungen der Stabilität dieser Annahmen, z.B. durch unterschiedliche Zinsszenarien oder durch Veränderung des ökonomischen Umfelds, ist bei der Modellierung Rechnung zu tragen. Dazu gehören auch mögliche Migrationen zwischen Produktklassen. Positionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung aus Einlagen von Finanzkunden dürfen nur dann modelliert werden, wenn es sich um operative Einlagen im Sinne von Art. 27 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61handelt. ErläuterungPositionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung Positionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung können z. B. sein:
Im Modell der gleitenden Durchschnitte zur Modellierung von Einlagen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung dürfen keine Stützstellen über zehn Jahre verwendet werden. Begriff „Finanzkunde“ Bezüglich der Bedeutung des Begriffes „Finanzkunde“ ist auf die Definition des Art. 411 CRR abzustellen. 1. Panoramica
1.1 Riferimenti1.2 Requisiti identificati1.3 Standard correlati2. Requisiti identificati
3. Standard correlati
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