+CON.3.A4 Erstellung von Datensicherungsplänen (B) [IT-Betrieb]
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CON.3.A4 Erstellung von Datensicherungsplänen (B) [IT-Betrieb]
Der IT-Betrieb MUSS Datensicherungspläne je IT-System oder Gruppe von IT-Systemen auf Basis der festgelegten Verfahrensweise für die Datensicherung erstellen. Diese MÜSSEN festlegen, welche Anforderungen für die Datensicherung mindestens einzuhalten sind. Die Datensicherungspläne MÜSSEN mindestens eine kurze Beschreibung dazu enthalten: - welche IT-Systeme und welche darauf befindlichen Daten durch welche Datensicherung gesichert werden,
- in welcher Reihenfolge IT-System und Anwendungen wiederhergestellt werden,
- wie die Datensicherungen erstellt und wiederhergestellt werden können,
- wie lange Datensicherungen aufbewahrt werden,
- wie die Datensicherungen vor unbefugtem Zugriff und Überschreiben gesichert werden,
- welche Parameter zu wählen sind sowie
- welche Hard- und Software eingesetzt wird.
1. Apžvalga
1.1 Nuorodos
1.2 Nustatyti reikalavimai
1.3 Susiję teisės aktai
2. Nustatyti reikalavimai
Reikalavimai
| Šaltinis |
Reikalavimas |
3. Susiję teisės aktai
Teisės aktai
| Šaltinis |
Reguliavimas |
Susietos užduotys
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