+CON.3.A4 Erstellung von Datensicherungsplänen (B) [IT-Betrieb]
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CON.3.A4 Erstellung von Datensicherungsplänen (B) [IT-Betrieb]
Der IT-Betrieb MUSS Datensicherungspläne je IT-System oder Gruppe von IT-Systemen auf Basis der festgelegten Verfahrensweise für die Datensicherung erstellen. Diese MÜSSEN festlegen, welche Anforderungen für die Datensicherung mindestens einzuhalten sind. Die Datensicherungspläne MÜSSEN mindestens eine kurze Beschreibung dazu enthalten: - welche IT-Systeme und welche darauf befindlichen Daten durch welche Datensicherung gesichert werden,
- in welcher Reihenfolge IT-System und Anwendungen wiederhergestellt werden,
- wie die Datensicherungen erstellt und wiederhergestellt werden können,
- wie lange Datensicherungen aufbewahrt werden,
- wie die Datensicherungen vor unbefugtem Zugriff und Überschreiben gesichert werden,
- welche Parameter zu wählen sind sowie
- welche Hard- und Software eingesetzt wird.
1. Pārskats
1.1 Atsauces
1.2 Identificētās prasības
1.3 Saistītie tiesību akti
2. Identificētās prasības
3. Saistītie tiesību akti
Tiesību akti
| Avots |
Regulējums |
Saistītie uzdevumi
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