+SYS.3.2.1.A5 Updates von Betriebssystem und Apps (B)

SYS.3.2.1.A5 Updates von Betriebssystem und Apps (B)

Bereits bei der Auswahl von zu beschaffenden mobilen Geräten MUSS die Institution darauf achten, dass die herstellende Institution angibt, über welchen geplanten Nutzungszeitraum Sicherheitsaktualisierungen für die Geräte bereitgestellt werden. Ältere Geräte, für die keine Aktualisierungen mehr bereitgestellt werden, MÜSSEN ausgesondert und durch von der herstellenden Institution unterstützte Geräte ersetzt werden. Apps SOLLTEN ebenfalls NICHT mehr eingesetzt werden, wenn sie nicht mehr durch die herstellende Institution unterstützt werden.

1. Apžvalga

Pavadinimas Standartas

1.1 Nuorodos

1.2 Nustatyti reikalavimai

1.3 Susiję teisės aktai

2. Nustatyti reikalavimai

Reikalavimai
Šaltinis Reikalavimas

3. Susiję teisės aktai

Teisės aktai
Šaltinis Reguliavimas

Susietos užduotys