+SYS.3.2.1.A5 Updates von Betriebssystem und Apps (B)

SYS.3.2.1.A5 Updates von Betriebssystem und Apps (B)

Bereits bei der Auswahl von zu beschaffenden mobilen Geräten MUSS die Institution darauf achten, dass die herstellende Institution angibt, über welchen geplanten Nutzungszeitraum Sicherheitsaktualisierungen für die Geräte bereitgestellt werden. Ältere Geräte, für die keine Aktualisierungen mehr bereitgestellt werden, MÜSSEN ausgesondert und durch von der herstellenden Institution unterstützte Geräte ersetzt werden. Apps SOLLTEN ebenfalls NICHT mehr eingesetzt werden, wenn sie nicht mehr durch die herstellende Institution unterstützt werden.

1. Pārskats

Nosaukums Standarts

1.1 Atsauces

1.2 Identificētās prasības

1.3 Saistītie tiesību akti

2. Identificētās prasības

Prasības
Avots Prasība

3. Saistītie tiesību akti

Tiesību akti
Avots Regulējums

Saistītie uzdevumi