+AT 4.3.2 Tz 1

AT 4.3.2 Tz 1

Das Institut muss angemessene Prozesse zur

  • a) Identifizierung,
  • b) Beurteilung,
  • c) Steuerung sowie
  • d) Überwachung und Kommunikation

der wesentlichen Risiken einrichten. Risiken und Risikokonzentrationen sind unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit und des Risikoappetits wirksam zu begrenzen und zu überwachen. Diese Prozesse sind in eine gemeinsame Ertrags- und Risikosteuerung („Gesamtbanksteuerung“) einzubinden. Das Institut hat die für eine angemessene Beurteilung, Steuerung und Überwachung von Risiken und für die Bereitstellung von Informationen relevanten Daten vorzuhalten. Hierunter fallen auch relevante Daten zu Forderungen und deren Sicherheiten inkl. der Beziehung zwischen Sicherheit und zugrunde liegender Transaktion.

Erläuterung

Begrenzung und Überwachung von Risiken und damit verbundenen Risikokonzentrationen

Um Risiken und Risikokonzentrationen zu begrenzen und zu überwachen, können quantitative (z.B. Limitsysteme, Ampelsysteme) und qualitative (z.B. regelmäßige Risikoanalysen) Instrumente eingesetzt werden.

Die Begrenzung und Überwachung von im Risikotragfähigkeitskonzept einbezogenen Risiken erfolgt in der Regel auf der Basis eines wirksamen Limitsystems. Für Risiken, die nicht sinnvoll durch Limite begrenzt werden können, kommen auch andere - qualitative - Instrumente zum Einsatz.

1. Apžvalga

,
Pavadinimas Reguliavimas

1.1 Nuorodos

1.2 Nustatyti reikalavimai

1.3 Susiję standartai

2. Nustatyti reikalavimai

Reikalavimai
Šaltinis Reikalavimas

3. Susiję standartai

Standartai
Šaltinis Reikalavimas
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