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+ORP.5 Compliance Management (Anforderungsmanagement) ---+ORP.5.G1 Verstoß gegen rechtliche Vorgaben ---+ORP.5.G2 Unzulässige Weitergabe von Informationen ---+ORP.5.G3 Unzureichende Identifikationsprüfung von Kommunikationspartnern und -partnerinnen ---+ORP.5.G4 Unbeabsichtigte Weitergabe interner Informationen ---+ORP.5.A1 Identifikation der Rahmenbedingungen (B) [Zentrale Verwaltung, Institutionsleitung] ---+ORP.5.A2 Beachtung der Rahmenbedingungen (B) [Vorgesetzte, Zentrale Verwaltung, Institutionsleitung] ---+ORP.5.A4 Konzeption und Organisation des Compliance Managements (S) [Institutionsleitung] ---+ORP.5.A5 Ausnahmegenehmigungen (S) [Vorgesetzte] ---+ORP.5.A8 Regelmäßige Überprüfungen des Compliance Managements (S) |
ORP.5 Compliance Management (Anforderungsmanagement)EinleitungIn jeder Institution gibt es relevante gesetzliche, vertragliche und sonstige Vorgaben, wie z. B. interne Richtlinien, die beachtet werden müssen. Viele dieser Vorgaben haben direkte oder indirekte Auswirkungen auf das Informationssicherheitsmanagement. Die Anforderungen unterscheiden sich dabei je nach Branche, Land und anderen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus unterliegt beispielsweise eine Behörde anderen externen Regelungen als eine Aktiengesellschaft. Die Leitungsebene der Institution muss die Einhaltung der Anforderungen („Compliance“) durch angemessene Überwachungsmaßnahmen sicherstellen. Je nach Größe einer Institution kann diese verschiedene Managementprozesse haben, die sich mit unterschiedlichen Aspekten des Risikomanagements beschäftigen. Dazu zählen beispielsweise Informationssicherheitsmanagement, Datenschutzmanagement, Compliance Management und Controlling. Die verschiedenen Einheiten sollten vertrauensvoll zusammenarbeiten, um Synergieeffekte zu nutzen und Konflikte frühzeitig auszuräumen. ZielsetzungZiel des Bausteins ist es, aufzuzeigen, wie sich Zuständige einen Überblick über die verschiedenen Anforderungen an die einzelnen Bereiche einer Institution verschaffen können. Dazu sind geeignete Sicherheitsanforderungen zu identifizieren und umzusetzen, um Verstöße gegen diese Vorgaben zu vermeiden. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein ORP.5 Compliance Management (Anforderungsmanagement) ist für den gesamten Informationsverbund einmal anzuwenden. Die Verpflichtung der Mitarbeitenden zur Einhaltung der in diesem Baustein identifizierten gesetzlichen, vertraglichen und sonstigen Vorgaben ist nicht Bestandteil dieses Bausteins, sondern wird im Baustein ORP.2 Personal behandelt. In diesem Baustein wird nicht auf spezifische Gesetze, vertragliche Regelungen oder sonstige Richtlinien eingegangen. WissenswertesDie International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO 19600:2014 „Compliance management systems - Guidelines“ Richtlinien für ein Compliance Management System. Ebenso geht die ISO in der Norm ISO/IEC 27001:2013 „Information technology - Security technique - Code of practice for information security controls“ im Kapitel 18 auf Anforderungsmanagement ein. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) definiert in der IDW Verlautbarung IDW PS 980 „Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen“ Anhaltspunkte für die Prüfung von Compliance Management Systemen. 1. Ħarsa ġenerali
1.1 Referenzi1.2 Rekwiżiti identifikati1.3 Regolamenti relatati2. Rekwiżiti identifikati
3. Regolamenti relatati
Kwistjonijiet marbuta
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