+ORP.5 Compliance Management (Anforderungsmanagement)
---+ORP.5.G1 Verstoß gegen rechtliche Vorgaben
---+ORP.5.G2 Unzulässige Weitergabe von Informationen
---+ORP.5.G3 Unzureichende Identifikationsprüfung von Kommunikationspartnern und -partnerinnen
---+ORP.5.G4 Unbeabsichtigte Weitergabe interner Informationen
---+ORP.5.A1 Identifikation der Rahmenbedingungen (B) [Zentrale Verwaltung, Institutionsleitung]
---+ORP.5.A2 Beachtung der Rahmenbedingungen (B) [Vorgesetzte, Zentrale Verwaltung, Institutionsleitung]
---+ORP.5.A4 Konzeption und Organisation des Compliance Managements (S) [Institutionsleitung]
---+ORP.5.A5 Ausnahmegenehmigungen (S) [Vorgesetzte]
---+ORP.5.A8 Regelmäßige Überprüfungen des Compliance Managements (S)

ORP.5 Compliance Management (Anforderungsmanagement)

Einleitung

In jeder Institution gibt es relevante gesetzliche, vertragliche und sonstige Vorgaben, wie z. B. interne Richtlinien, die beachtet werden müssen. Viele dieser Vorgaben haben direkte oder indirekte Auswirkungen auf das Informationssicherheitsmanagement.

Die Anforderungen unterscheiden sich dabei je nach Branche, Land und anderen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus unterliegt beispielsweise eine Behörde anderen externen Regelungen als eine Aktiengesellschaft. Die Leitungsebene der Institution muss die Einhaltung der Anforderungen („Compliance“) durch angemessene Überwachungsmaßnahmen sicherstellen.

Je nach Größe einer Institution kann diese verschiedene Managementprozesse haben, die sich mit unterschiedlichen Aspekten des Risikomanagements beschäftigen. Dazu zählen beispielsweise Informationssicherheitsmanagement, Datenschutzmanagement, Compliance Management und Controlling. Die verschiedenen Einheiten sollten vertrauensvoll zusammenarbeiten, um Synergieeffekte zu nutzen und Konflikte frühzeitig auszuräumen.

Zielsetzung

Ziel des Bausteins ist es, aufzuzeigen, wie sich Zuständige einen Überblick über die verschiedenen Anforderungen an die einzelnen Bereiche einer Institution verschaffen können. Dazu sind geeignete Sicherheitsanforderungen zu identifizieren und umzusetzen, um Verstöße gegen diese Vorgaben zu vermeiden.

Abgrenzung und Modellierung

Der Baustein ORP.5 Compliance Management (Anforderungsmanagement) ist für den gesamten Informationsverbund einmal anzuwenden.

Die Verpflichtung der Mitarbeitenden zur Einhaltung der in diesem Baustein identifizierten gesetzlichen, vertraglichen und sonstigen Vorgaben ist nicht Bestandteil dieses Bausteins, sondern wird im Baustein ORP.2 Personal behandelt.

In diesem Baustein wird nicht auf spezifische Gesetze, vertragliche Regelungen oder sonstige Richtlinien eingegangen.

Wissenswertes

Die International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO 19600:2014 „Compliance management systems - Guidelines“ Richtlinien für ein Compliance Management System.

Ebenso geht die ISO in der Norm ISO/IEC 27001:2013 „Information technology - Security technique - Code of practice for information security controls“ im Kapitel 18 auf Anforderungsmanagement ein.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) definiert in der IDW Verlautbarung IDW PS 980 „Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen“ Anhaltspunkte für die Prüfung von Compliance Management Systemen.

1. Ħarsa ġenerali

Titlu Standard
ORP.5.A1 Identifikation der Rahmenbedingungen (B) [Zentrale Verwaltung, Institutionsleitung]

Alle gesetzlichen, vertraglichen und sonstigen Vorgaben mit Auswirkungen auf das Informationssicherheitsmanagement MÜSSEN identifiziert und dokumentiert werden. Die für die einzelnen Bereiche der Institution relevanten gesetzlichen, vertraglichen und sonstigen Vorgaben SOLLTEN in einer strukturierten Übersicht herausgearbeitet werden. Die Dokumentation MUSS auf dem aktuellen Stand gehalten werden.

ORP.5.A2 Beachtung der Rahmenbedingungen (B) [Vorgesetzte, Zentrale Verwaltung, Institutionsleitung]

Die als sicherheitsrelevant identifizierten Anforderungen MÜSSEN bei der Planung und Konzeption von Geschäftsprozessen, Anwendungen und IT-Systemen oder bei der Beschaffung neuer Komponenten einfließen.

Führungskräfte, die eine rechtliche Verantwortung für die Institution tragen, MÜSSEN für die Einhaltung der gesetzlichen, vertraglichen und sonstigen Vorgaben sorgen. Die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten für die Einhaltung dieser Vorgaben MÜSSEN festgelegt sein.

Es MÜSSEN geeignete Maßnahmen identifiziert und umgesetzt werden, um Verstöße gegen relevante Anforderungen zu vermeiden. Wenn solche Verstöße erkannt werden, MÜSSEN sachgerechte Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, um die Abweichungen zu beheben.

ORP.5.A4 Konzeption und Organisation des Compliance Managements (S) [Institutionsleitung]

In der Institution SOLLTE ein Prozess aufgebaut werden, um alle relevanten gesetzlichen, vertraglichen und sonstigen Vorgaben mit Auswirkungen auf das Informationssicherheitsmanagement zu identifizieren. Es SOLLTEN geeignete Prozesse und Organisationsstrukturen aufgebaut werden, um basierend auf der Identifikation und Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen, den Überblick über die verschiedenen rechtlichen Anforderungen an die einzelnen Bereiche der Institution zu gewährleisten. Dafür SOLLTEN Zuständige für das Compliance Management festgelegt werden.

Compliance-Beauftragte und Informationssicherheitsbeauftragte SOLLTEN sich regelmäßig austauschen. Sie SOLLTEN gemeinsam Sicherheitsanforderungen ins Compliance Management integrieren, sicherheitsrelevante Anforderungen in Sicherheitsmaßnahmen überführen und deren Umsetzung kontrollieren.

ORP.5.A5 Ausnahmegenehmigungen (S) [Vorgesetzte]

Ist es in Einzelfällen erforderlich, von getroffenen Regelungen abzuweichen, SOLLTE die Ausnahme begründet und durch eine autorisierte Stelle nach einer Risikoabschätzung genehmigt werden. Es SOLLTE ein Genehmigungsverfahren für Ausnahmegenehmigungen geben. Es SOLLTE eine Übersicht über alle erteilten Ausnahmegenehmigungen erstellt und gepflegt werden. Ein entsprechendes Verfahren für die Dokumentation und ein Überprüfungsprozess SOLLTE etabliert werden. Alle Ausnahmegenehmigungen SOLLTEN befristet sein.

ORP.5.A8 Regelmäßige Überprüfungen des Compliance Managements (S)

Es SOLLTE ein Verfahren etabliert sein, wie das Compliance Management und die sich daraus ergebenden Anforderungen und Maßnahmen regelmäßig auf ihre Effizienz und Effektivität überprüft werden (siehe auch DER.3.1 Audits und Revisionen). Es SOLLTE regelmäßig geprüft werden, ob die Organisationsstruktur und die Prozesse des Compliance Managements angemessen sind.

1.1 Referenzi

1.2 Rekwiżiti identifikati

1.3 Regolamenti relatati

2. Rekwiżiti identifikati

Rekwiżiti
Sors Rekwiżit

3. Regolamenti relatati

Regolamenti
Sors Regolamentazzjoni

Kwistjonijiet marbuta