+ORP.5.A5 Ausnahmegenehmigungen (S) [Vorgesetzte]

ORP.5.A5 Ausnahmegenehmigungen (S) [Vorgesetzte]

Ist es in Einzelfällen erforderlich, von getroffenen Regelungen abzuweichen, SOLLTE die Ausnahme begründet und durch eine autorisierte Stelle nach einer Risikoabschätzung genehmigt werden. Es SOLLTE ein Genehmigungsverfahren für Ausnahmegenehmigungen geben. Es SOLLTE eine Übersicht über alle erteilten Ausnahmegenehmigungen erstellt und gepflegt werden. Ein entsprechendes Verfahren für die Dokumentation und ein Überprüfungsprozess SOLLTE etabliert werden. Alle Ausnahmegenehmigungen SOLLTEN befristet sein.

1. Ħarsa ġenerali

Titlu Standard

1.1 Referenzi

1.2 Rekwiżiti identifikati

1.3 Regolamenti relatati

2. Rekwiżiti identifikati

Rekwiżiti
Sors Rekwiżit

3. Regolamenti relatati

Regolamenti
Sors Regolamentazzjoni

Kwistjonijiet marbuta

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blocks G 0.29 Verstoß gegen Gesetze oder Regelungen