Unzulängliche Regelungen für das Ende eines Outsourcing-Verhältnisses können dazu führen, dass Hardware sowie Daten abschließend nicht ordnungsgemäß an die Nutzenden von Outsourcing übergeben oder übermittelt werden. Hinzu kommt, dass vorhandene Kundendaten nicht nach Speicherfrist der einschlägigen Gesetze und Vorschriften ordnungsgemäß gelöscht werden. Ein Outsourcing-Verhältnis kann durch eine ordentliche Kündigung sowie durch außerordentliche Gründe beendet werden. Exemplarisch hierfür ist eine Insolvenz von Anbietenden von Outsourcing. Die Anbietenden von Outsourcing schützen unter Umständen nach der Vertragsauflösung die vorhandenen Daten der Nutzenden von Outsourcing nicht angemessen gemäß des Schutzbedarfs des jeweiligen Eigentümers. Die Daten können in die Hand Dritter gelangen und bei Veröffentlichung zu Reputationsverlust führen.