+SYS.3.3 Mobiltelefon
---+SYS.3.3.G1 Unzureichende Planung bei der Anschaffung von Mobiltelefonen
---+SYS.3.3.G2 Verlust des Mobiltelefons
---+SYS.3.3.G3 Sorglosigkeit im Umgang mit Informationen bei der Mobiltelefonie
---+SYS.3.3.G4 Unerlaubte private Nutzung des dienstlichen Mobiltelefons
---+SYS.3.3.G5 Ausfall des Mobiltelefons
---+SYS.3.3.G6 Auswertung von Verbindungsdaten bei der Nutzung von Mobiltelefonen
---+SYS.3.3.G7 Abhören von Raumgesprächen über Mobiltelefone
---+SYS.3.3.G8 Einsatz veralteter Mobiltelefone
---+SYS.3.3.A1 Sicherheitsrichtlinien und Regelungen für die Nutzung von Mobiltelefonen (B)
---+SYS.3.3.A2 Sperrmaßnahmen bei Verlust eines Mobiltelefons (B) [Benutzende]
---+SYS.3.3.A3 Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden im Umgang mit Mobiltelefonen (B)
---+SYS.3.3.A4 Aussonderung und ordnungsgemäße Entsorgung von Mobiltelefonen und darin verwendeter Speicherkarten (B)
---+SYS.3.3.A5 Nutzung der Sicherheitsmechanismen von Mobiltelefonen (S) [Benutzende]
---+SYS.3.3.A6 Updates von Mobiltelefonen (S) [Benutzende]
---+SYS.3.3.A7 Beschaffung von Mobiltelefonen (S)
---+SYS.3.3.A8 Nutzung drahtloser Schnittstellen von Mobiltelefonen (S) [Benutzende]
---+SYS.3.3.A10 Sichere Datenübertragung über Mobiltelefone (S) [Benutzende]
---+SYS.3.3.A11 Ausfallvorsorge bei Mobiltelefonen (S) [Benutzende]
---+SYS.3.3.A12 Einrichtung eines Mobiltelefon-Pools (S)
---+SYS.3.3.A9 Sicherstellung der Energieversorgung von Mobiltelefonen (H) [Benutzende]
---+SYS.3.3.A13 Schutz vor der Erstellung von Bewegungsprofilen bei der Nutzung von Mobilfunk (H) [Benutzende]
---+SYS.3.3.A14 Schutz vor Rufnummernermittlung bei der Nutzung von Mobiltelefonen (H) [Benutzende]
---+SYS.3.3.A15 Schutz vor Abhören der Raumgespräche über Mobiltelefone (H)
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SYS.3.3 Mobiltelefon
EinleitungDie in diesem Baustein betrachteten Mobiltelefone, die auch „Feature-Phones“ oder „Dumbphones“ genannt werden, besitzen weniger Eigenschaften als ein Smartphone, bieten aber mehr Funktionen als nur die reine Telefonfunktion. So können diese Mobiltelefone zusätzlich mit einer Kamera für Videos und Fotos, einem Terminplaner, E-Mail-Programmen, Spielen, einem MP3-Player oder einem Radioempfänger ausgestattet sein. „Klassische“ Mobiltelefone verfügen in der Regel nicht über einen Touchscreen und ein Betriebssystem, auf das zusätzliche Apps installiert werden können. Diese fehlenden Funktionen unterscheidet das Mobiltelefon von einem Smartphone. Mobiltelefone sind durch eine international eindeutige Seriennummer (International Mobile Equipment Identity, IMEI) gekennzeichnet. Die Identifizierung der Benutzenden des Mobiltelefons erfolgt durch die SIM-Karte, die bei Vertragsabschluss vom Mobilfunkanbietenden zugeteilt wird. ZielsetzungZiel des Bausteins ist es, typische Gefährdungen aufzuzeigen, die bei der Nutzung von Mobiltelefonen auftreten können, sowie Informationen abzusichern, die auf Mobiltelefonen gespeichert sind oder darüber übermittelt werden. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein SYS.3.3 Mobiltelefon ist auf alle Mobiltelefone anzuwenden, die für dienstliche Zwecke verwendet werden. Dieser Baustein beschäftigt sich mit allgemeinen Aspekten von typischen Mobiltelefonen, mit Sicherheitsaspekten zur Telefonie und Nachrichtenübermittlung über das Mobilfunknetz und mit Sicherheitsaspekten zum Umgang mit den Geräten. Damit deckt dieser Baustein ein großes Spektrum unterschiedlicher Geräte ab, die an Mobilfunknetze angeschlossen werden können. Ergänzende Aspekte, die über die Kommunikation über ein Mobilfunknetz und den Umgang mit den Geräten hinausgehen, sind in weiteren Bausteinen des IT-Grundschutz-Kompendiums zu finden. So können Sicherheitsanforderungen zu Smartphones und den darauf genutzten Betriebssystemen ergänzend den Bausteinen der Schicht SYS.3.2 Tablet und Smartphone entnommen werden. Aspekte datenbasierter Telefonie werden im Baustein NET.4.2 VoIP behandelt. Verwendet das betrachtete Mobiltelefon VPNs, sollte zusätzlich der Baustein NET.3.3 VPN berücksichtigt werden. Für Smartphones oder Tablets ist der Baustein SYS.3.2.1 Allgemeine Smartphones und Tablets anzuwenden. WissenswertesDie International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 27001:2013, insbesondere in Annex A, A.6.2.1 Mobile device policy, Vorgaben für den Einsatz von mobilen Endgeräten. Das National Institute of Standards and Technology (NIST) stellt das Dokument „Security and Privacy Controls for Federal Information Systems and Organizations: NIST Special Publication 800-53, Revision 4, Dezember 2014" zur Verfügung.
1. Ħarsa ġenerali
| Titlu |
Standard |
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SYS.3.3.A1 Sicherheitsrichtlinien und Regelungen für die Nutzung von Mobiltelefonen (B)
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Im Hinblick auf die Nutzung und Kontrolle der Geräte MUSS eine Sicherheitsrichtlinie erstellt werden. Jeder benutzenden Person eines Mobiltelefons MUSS ein Exemplar der Sicherheitsrichtlinie ausgehändigt werden. Es MUSS regelmäßig überprüft werden, ob die Sicherheitsrichtlinie eingehalten wird. Die Sicherheitsrichtlinie zur dienstlichen Nutzung von Mobiltelefonen SOLLTE Bestandteil der Schulung zu Sicherheitsmaßnahmen sein.
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SYS.3.3.A2 Sperrmaßnahmen bei Verlust eines Mobiltelefons (B) [Benutzende]
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Bei Verlust eines Mobiltelefons MUSS die darin verwendete SIM-Karte zeitnah gesperrt werden. Falls möglich, SOLLTEN vorhandene Mechanismen zum Diebstahlschutz, wie Fernlöschung oder -sperrung, genutzt werden. Alle notwendigen Informationen zur Sperrung von SIM-Karte und Mobiltelefon MÜSSEN unmittelbar griffbereit sein.
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SYS.3.3.A3 Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden im Umgang mit Mobiltelefonen (B)
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Mitarbeitende MÜSSEN für die besonderen Gefährdungen der Informationssicherheit durch Mobiltelefone sensibilisiert werden. Sie MÜSSEN in die Sicherheitsfunktion der Mobiltelefone eingewiesen sein. Den Benutzenden MUSS der Prozess bekannt sein, durch den die Mobiltelefone gesperrt werden können. Die Benutzenden MÜSSEN darauf hingewiesen werden, wie die Mobiltelefone sicher und korrekt aufbewahrt werden sollten.
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SYS.3.3.A4 Aussonderung und ordnungsgemäße Entsorgung von Mobiltelefonen und darin verwendeter Speicherkarten (B)
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Mobiltelefone MÜSSEN vor der Entsorgung auf den Werkszustand zurückgesetzt werden. Es MUSS überprüft werden, ob alle Daten gelöscht wurden. Es SOLLTE zudem sichergestellt werden, dass die Mobiltelefone und eventuell darin verwendete Speicherkarten ordnungsgemäß entsorgt werden. Falls die Mobiltelefone und Speicherkarten erst zu einem späteren Zeitpunkt beziehungsweise in größerer Anzahl entsorgt werden, MÜSSEN die gesammelten Mobiltelefone und Speicherkarten vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden.
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SYS.3.3.A5 Nutzung der Sicherheitsmechanismen von Mobiltelefonen (S) [Benutzende]
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Die verfügbaren Sicherheitsmechanismen SOLLTEN auf den Mobiltelefonen genutzt und vorkonfiguriert werden. Die SIM-Karte SOLLTE durch eine sichere PIN geschützt werden. Die Super-PIN/PUK SOLLTE nur im Rahmen der definierten Prozesse von den Zuständigen benutzt werden. Das Mobiltelefon SOLLTE durch einen Geräte-Code geschützt werden. Falls möglich, SOLLTE das Gerät an die SIM-Karte gebunden werden (SIM-Lock).
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SYS.3.3.A6 Updates von Mobiltelefonen (S) [Benutzende]
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Es SOLLTE regelmäßig geprüft werden, ob es Softwareupdates für die Mobiltelefone gibt. Der Umgang mit Updates SOLLTE geregelt werden. Wenn es neue Softwareupdates gibt, SOLLTE festgelegt werden, wie die Benutzenden darüber informiert werden. Es SOLLTE festgelegt werden, ob die Benutzenden die Updates selber installieren dürfen, oder ob die Mobiltelefone an einer zentralen Stelle hierfür abgegeben werden sollen.
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SYS.3.3.A7 Beschaffung von Mobiltelefonen (S)
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Bevor Mobiltelefone beschafft werden, SOLLTE eine Anforderungsliste erstellt werden. Anhand der Anforderungsliste SOLLTEN die am Markt erhältlichen Produkte bewertet werden. Das Produkt SOLLTE danach ausgewählt werden, ob die Herstellenden für den geplanten Einsatzzeitraum Updates anbieten. Es SOLLTE gewährleistet werden, dass Ersatzteile wie Akkus und Ladegeräte in ausreichender Qualität nachbeschafft werden können.
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SYS.3.3.A8 Nutzung drahtloser Schnittstellen von Mobiltelefonen (S) [Benutzende]
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Drahtlose Schnittstellen von Mobiltelefonen wie IrDA, WLAN oder Bluetooth SOLLTEN deaktiviert werden, solange sie nicht benötigt werden.
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SYS.3.3.A10 Sichere Datenübertragung über Mobiltelefone (S) [Benutzende]
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Es SOLLTE geregelt sein, welche Daten über Mobiltelefone übertragen werden dürfen. Die dafür erlaubten Schnittstellen SOLLTEN festgelegt werden. Außerdem SOLLTE beschlossen werden, wie die Daten bei Bedarf zu verschlüsseln sind.
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SYS.3.3.A11 Ausfallvorsorge bei Mobiltelefonen (S) [Benutzende]
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Die auf einem Mobiltelefon gespeicherten Daten SOLLTEN in regelmäßigen Abständen auf einem externen Medium gesichert werden. Muss ein defektes Mobiltelefon repariert werden, SOLLTEN zuvor alle Daten gelöscht und das Gerät auf den Werkszustand zurückgesetzt werden. Es SOLLTEN immer Ersatzgeräte vorhanden sein, um ein ausgefallenes Mobiltelefon kurzfristig ersetzen zu können.
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SYS.3.3.A12 Einrichtung eines Mobiltelefon-Pools (S)
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Bei häufig wechselnden Benutzenden dienstlicher Mobiltelefone SOLLTE eine Sammelaufbewahrung (Pool) eingerichtet werden. Die Ausgabe und Rücknahme von Mobiltelefonen und Zubehör SOLLTE dokumentiert werden. Vor der Ausgabe SOLLTE sichergestellt werden, dass die Mobiltelefone aufgeladen und mit den nötigen Programmen und Daten für die neuen Besitzenden ausgestattet sind. Zudem SOLLTEN die Benutzenden auf die Einhaltung der Sicherheitsleitlinie hingewiesen werden. Nachdem die Geräte wieder zurückgegeben wurden, SOLLTEN sie auf den Werkszustand zurückgesetzt werden.
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SYS.3.3.A9 Sicherstellung der Energieversorgung von Mobiltelefonen (H) [Benutzende]
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Es SOLLTEN angemessene Maßnahmen getroffen werden, um die dauerhafte Energieversorgung von Mobiltelefonen sicherzustellen. Je nach Bedarf SOLLTEN Wechselakkus oder Powerbanks eingesetzt werden.
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SYS.3.3.A13 Schutz vor der Erstellung von Bewegungsprofilen bei der Nutzung von Mobilfunk (H) [Benutzende]
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Es SOLLTE geklärt werden, ob sich die Erstellung von Bewegungsprofilen durch Dritte negativ auswirken kann oder als Problem angesehen wird. Um eine Ortung über GPS zu verhindern, SOLLTE diese Funktion abgeschaltet werden. Falls eine Ortung über das Mobilfunknetz verhindert werden soll, SOLLTE das Mobiltelefon abgeschaltet und der Akku entfernt werden.
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SYS.3.3.A14 Schutz vor Rufnummernermittlung bei der Nutzung von Mobiltelefonen (H) [Benutzende]
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Um zu verhindern, dass die verwendeten Rufnummern bestimmten Personen zugeordnet werden können, SOLLTEN Rufnummern für ausgehende Anrufe unterdrückt werden. Außerdem SOLLTEN KEINE SMS- und MMS-Nachrichten versendet werden. Rufnummern von Mobiltelefonen SOLLTEN NICHT veröffentlicht oder an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
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SYS.3.3.A15 Schutz vor Abhören der Raumgespräche über Mobiltelefone (H)
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Damit vertrauliche Informationen nicht abgehört werden können, SOLLTE dafür gesorgt werden, dass keine Mobiltelefone zu vertraulichen Besprechungen und Gesprächen in die entsprechenden Räume mitgenommen werden. Falls erforderlich, SOLLTE das Mitführungsverbot durch Mobilfunk-Detektoren überprüft werden.
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1.1 Referenzi
1.2 Rekwiżiti identifikati
1.3 Regolamenti relatati
2. Rekwiżiti identifikati
3. Regolamenti relatati
Regolamenti
| Sors |
Regolamentazzjoni |
Kwistjonijiet marbuta
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