+IND.2.7 Safety Instrumented Systems
---+IND.2.7.G1 Manipulation des Logiksystems
---+IND.2.7.G2 Unzureichende Überwachungs- und Detektionsverfahren
---+IND.2.7.A1 Erfassung und Dokumentation (B) [Planende, Wartungspersonal]
---+IND.2.7.A2 Zweckgebundene Nutzung der Hard- und Softwarekomponenten (B) [Wartungspersonal]
---+IND.2.7.A3 Änderung des Anwendungsprogramms auf dem Logiksystem (B) [Wartungspersonal]
---+IND.2.7.A4 Verankerung von Informationssicherheit im Functional Safety Management (S) [ICS-Informationssicherheitsbeauftragte]
---+IND.2.7.A5 Notfallmanagement von SIS (S) [ICS-Informationssicherheitsbeauftragte]
---+IND.2.7.A6 Sichere Planung und Spezifikation des SIS (S) [Planende, Wartungspersonal, ICS-Informationssicherheitsbeauftragte]
---+IND.2.7.A7 Trennung und Unabhängigkeit des SIS von der Umgebung (S) [Planende, Wartungspersonal]
---+IND.2.7.A8 Sichere Übertragung von Engineering Daten auf SIS (S) [Planende, Wartungspersonal, ICS-Informationssicherheitsbeauftragte]
---+IND.2.7.A9 Absicherung der Daten- und Signalverbindungen (S) [Planende, Wartungspersonal, ICS-Informationssicherheitsbeauftragte]
---+IND.2.7.A10 Anzeige und Alarmierung von simulierten oder gebrückten Variablen (S) [Planende]
---+IND.2.7.A11 Umgang mit integrierten Systemen (S) [Planende, Wartungspersonal, ICS-Informationssicherheitsbeauftragte]
---+IND.2.7.A12 Sicherstellen der Integrität und Authentizität von Anwendungsprogrammen und Konfigurationsdaten (H) [Planende]

IND.2.7 Safety Instrumented Systems

Einleitung

Safety Instrumented Systems (SIS) bilden eine Untergruppe der Industrial Control Systems (ICS). SIS werden eingesetzt, um Gefahren für technische Anlagen, die Umwelt und Personen abzuwehren. Der prinzipielle Aufbau von SIS unterscheidet sich kaum von den konventionellen Automatisierungssystemen. Der wesentliche Unterschied liegt in den erhöhten Anforderungen an die Zuverlässigkeit, mit der die von einem SIS auszuführenden Sicherheitsfunktionen (SIF) vollzogen werden. Das Maß an Zuverlässigkeit wird mit Hilfe des vierstufigen Sicherheits-Integritätslevels (SIL) ausgedrückt, diese werden in der IEC 61508 definiert. SIL1 ist hierbei die geringste und SIL4 die höchste Anforderung an die Zuverlässigkeit. Abhängig von der SIL-Stufe gelten unterschiedliche Anforderungen an die zulässige Ausfallrate von Komponenten, die Hardware-Fehlertoleranz der Architektur, die Unabhängigkeit von Prüfenden sowie weitere sicherheitsrelevante Punkte. Der gesamte Lebenszyklus eines SIS ist organisatorisch in ein Functional Safety Management (FSM) eingebettet.

Dieser Baustein ist unabhängig von der jeweiligen SIL-Stufe eines SIS umzusetzen. Die Informationssicherheit ist in jeder Lebensphase zu berücksichtigen, von der Entwicklung der Komponenten bis hin zu deren Anwendung, Betrieb und Außerbetriebnahme. Dabei ist zu beachten, dass die Sicherstellung der Integrität der SIS die höchste Priorität hat.

Ein weiteres wesentliches Merkmal von SIS ist die Unabhängigkeit und die Trennung von umgebenden IT-Systemen und von der Betriebstechnik (Operational Technology, OT). Das bedeutet, dass die Verfügbarkeit und Integrität des SIS nicht von ihnen beeinflusst werden dürfen.

Zielsetzung

Das Ziel dieses Bausteins besteht darin, geeignete Anforderungen an SIS zu formulieren, die beim Aufbau eines Managementsystems für Informationssicherheit (ISMS) erfüllt werden müssen.

Der Begriff „SIS“ umfasst im Sinne dieses Bausteins die Komponenten Sensor, Aktor, die sicherheitsgerichtete speicherprogrammierbare Steuerung (SSPS), auch als Logiksystem bezeichnet, das Anwendungsprogramm sowie auch insbesondere die dazugehörigen Programmiergeräte (Engineering Station, Handhelds für die Sensor-/Aktor-Konfiguration) und Visualisierungseinrichtungen.

Abgrenzung und Modellierung

Der Baustein IND.2.7 Safety Instrumented Systems ist auf jede SIS-Komponente einmal anzuwenden.

Der vorliegende Baustein ergänzt die übergeordneten Bausteine IND.1 Prozessleit- und Automatisierungstechnik und IND.2.1 Allgemeine ICS-Komponente und setzt voraus, dass diese umgesetzt wurden.

Wissenswertes

Mit dem „ICS Security Kompendium“ gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Hilfestellungen für den Test der Komponenten und bietet Maßnahmen für die IT-Sicherheit in ICS für Hersteller und Integratoren von ICS.

Die International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 27019 „Information technology - Security techniques - Information security controls for the energy utility industry“ Vorgaben für die Absicherung von Energieversorgern.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) und Österreichs E-Wirtschaft bietet mit dem Dokument „Whitepaper: Anforderungen an sichere Steuerungs- und Telekommunikationssysteme“ eine Hilfestellung zum sicheren Betrieb von Steuerungs- und Telekommunikationssystemen.

Die internationalen Normen

  • IEC 61508-1:2010 „Functional safety of electrical/electronic/programmable electronic safety-related systems, Part 1: General requirements", International Electrotechnical Commission (IEC)
  • IEC 61511-1:2016 „Functional safety - Safety instrumented systems for the process industry sector", International Electrotechnical Commission (IEC)
  • IEC 62443-2-1:2010 „Industrial communication networks - Network and system security, Part 2-1: Establishing an industrial automation and control system security program", International Electrotechnical Commission (IEC)
  • IEC 62443-2-4:2015 „Security for industrial automation and control systems, Part 2-4: Security program requirements for IACS service providers", International Electrotechnical Commission (IEC)
  • IEC 62443-4-1: ENTWURF „Security for industrial automation and control systems - Technical security requirements for IACS components, Part 4-1: Secure product development life-cycle requirements", International Electrotechnical Commission (IEC)
  • IEC 62443-4-2: ENTWURF „Technical security requirements for IACS components, Part 4-2: Technical security requirements for IACS components", International Electrotechnical Commission (IEC)

stellen weitere Hilfsmittel zur Einrichtung von IT-Sicherheit in Safety Instrumented Systems zur Verfügung.

Der Internationale Verband der Anwender von Automatisierungstechnik der Prozessindustrie Namur hat zur Risikobeurteilung das Dokument „IT-Risikobeurteilung von PLT-Sicherheitseinrichtungen“ veröffentlicht.

Im „Guide to Industrial Control Systems (ICS) Security“: NIST Special Publication 800-81 wird beschrieben, wie IT-Sicherheit im ICS-Umfeld eingeführt werden kann.

Zur Sicherung von Anlagen der Verfahrenstechnik mit Mitteln der Prozessleittechnik (PLT) wurde die Richtlinie VDI/VDE 2180 veröffentlicht.

Die Richtlinie VDI/VDE 2182

  • Blatt 2.3 „Informationssicherheit in der industriellen Automatisierung - Anwendungsbeispiel des Vorgehensmodells in der Fabrikautomation für Betreiber - Presswerk“ sowie
  • Blatt 3.3 „Informationssicherheit in der industriellen Automatisierung - Anwendungsbeispiel des Vorgehensmodells in der Prozessautomation für Betreiber - LDPE-Anlage“

bietet ein Vorgehensmodell und Anwendungsbeispiele für Informationssicherheit im ICS-Umfeld.

1. Ħarsa ġenerali

Titlu Standard
IND.2.7.A1 Erfassung und Dokumentation (B) [Planende, Wartungspersonal]

Alle zum SIS gehörenden Hardware- und Softwarekomponenten, relevante Informationen, Verbindungen sowie Rollen und Zuständigkeiten MÜSSEN gesondert erfasst und dokumentiert werden.

IND.2.7.A2 Zweckgebundene Nutzung der Hard- und Softwarekomponenten (B) [Wartungspersonal]

Die Hard- und Softwarekomponenten, die zum SIS gehören oder im Zusammenhang mit diesem genutzt werden, DÜRFEN NICHT zweckentfremdet werde.

IND.2.7.A3 Änderung des Anwendungsprogramms auf dem Logiksystem (B) [Wartungspersonal]

Bereits vorhandene Schutzmechanismen am Logiksystem MÜSSEN aktiviert sein. Wenn dies nicht möglich ist, MÜSSEN alternative Maßnahmen ergriffen werden. Anwendungsprogramme auf den Logiksystemen DÜRFEN NUR von autorisierten Personen geändert oder zur Übertragung freigegeben werden.

IND.2.7.A4 Verankerung von Informationssicherheit im Functional Safety Management (S) [ICS-Informationssicherheitsbeauftragte]

Alle Prozesse und Zuständigkeiten bezüglich der Informationssicherheit von SIS SOLLTEN klar definiert sein. Im Functional Safety Management SOLLTEN diese beschrieben und namentlich genannt sein.

IND.2.7.A5 Notfallmanagement von SIS (S) [ICS-Informationssicherheitsbeauftragte]

Die Behandlung von Sicherheitsvorfällen SOLLTE in einem Vorfallreaktionsplan festgehalten werden. Dieser SOLLTE die Rollen und Zuständigkeiten festhalten und die zu ergreifenden Maßnahmen enthalten.

IND.2.7.A6 Sichere Planung und Spezifikation des SIS (S) [Planende, Wartungspersonal, ICS-Informationssicherheitsbeauftragte]

Versehentliche oder unautorisierte Änderungen an der Spezifikation, Implementierung und an den Engineering-Daten SOLLTEN verhindert werden.

IND.2.7.A7 Trennung und Unabhängigkeit des SIS von der Umgebung (S) [Planende, Wartungspersonal]

Das SIS SOLLTE rückwirkungsfrei von seiner Umgebung betrieben werden, um seine Sicherheitsfunktionen gewährleisten zu können. Prozesse, die potenziell Auswirkungen auf das SIS haben, SOLLTEN dem Änderungsmanagementprozess des Functional Safety Management unterstellt werden.

IND.2.7.A8 Sichere Übertragung von Engineering Daten auf SIS (S) [Planende, Wartungspersonal, ICS-Informationssicherheitsbeauftragte]

Die Integrität der Engineering-Daten SOLLTE während der Übertragung auf SIS sichergestellt werden.

IND.2.7.A9 Absicherung der Daten- und Signalverbindungen (S) [Planende, Wartungspersonal, ICS-Informationssicherheitsbeauftragte]

Sofern keine Rückwirkungsfreiheit von Daten- und Signalverbindungen (Unidirektionalität) nachgewiesen werden kann, SOLLTEN diese Verbindungen geeignet abgesichert werden.

IND.2.7.A10 Anzeige und Alarmierung von simulierten oder gebrückten Variablen (S) [Planende]

Variablen der SIS, die durch Ersatzwerte besetzt (simuliert) oder von außen gebrückt werden, SOLLTEN in geeigneter Weise überwacht werden. Die Werte SOLLTEN den Benutzenden fortlaufend angezeigt werden. Grenzwerte SOLLTEN definiert werden. Wenn diese Grenzwerte erreicht werden, SOLLTEN die zuständigen Personen in geeigneter Weise alarmiert werden.

IND.2.7.A11 Umgang mit integrierten Systemen (S) [Planende, Wartungspersonal, ICS-Informationssicherheitsbeauftragte]

Für integrierte Systeme SOLLTE eine passende Strategie entwickelt werden, die den Umgang mit Komponenten regelt, welche die funktionale Sicherheit (Safety) betreffen.

IND.2.7.A12 Sicherstellen der Integrität und Authentizität von Anwendungsprogrammen und Konfigurationsdaten (H) [Planende]

Es SOLLTE darauf geachtet werden, dass die herstellenden Unternehmen geeignete Mechanismen entwickeln und integrieren, die die Integrität und Authentizität von Konfigurationsdaten und Anwendungsprogrammen auf dem Logiksystem oder auf den damit verbundenen Sensoren und Aktoren gewährleisten. Jegliche Software, die als Download angeboten wird, SOLLTE vor Manipulation geschützt werden. Verletzungen der Integrität SOLLTEN automatisch erkannt und gemeldet werden.

1.1 Referenzi

1.2 Rekwiżiti identifikati

1.3 Regolamenti relatati

2. Rekwiżiti identifikati

Rekwiżiti
Sors Rekwiżit

3. Regolamenti relatati

Regolamenti
Sors Regolamentazzjoni

Kwistjonijiet marbuta