+INF.1.A6 Geschlossene Fenster und Türen (B) [Mitarbeitende]

INF.1.A6 Geschlossene Fenster und Türen (B) [Mitarbeitende]

Fenster und von außen zugängliche Türen, etwa von Balkonen oder Terrassen, MÜSSEN zu Zeiten, in denen ein Raum nicht besetzt ist, geschlossen werden. Räume MÜSSEN verschlossen werden, falls dort vertrauliche Informationen zurückgelassen werden. Dafür MUSS es eine entsprechende Anweisung geben. Alle Mitarbeitenden SOLLTEN dazu verpflichtet werden, der Anweisung nachzukommen. Es MUSS regelmäßig überprüft werden, ob die Fenster und Innen- sowie Außentüren nach Verlassen des Gebäudes verschlossen sind. Brand- und Rauchschutztüren DÜRFEN NUR dann dauerhaft offen gehalten werden, wenn dies durch zugelassene Feststellanlagen erfolgt.

1. Ħarsa ġenerali

Titlu Standard

1.1 Referenzi

1.2 Rekwiżiti identifikati

1.3 Regolamenti relatati

2. Rekwiżiti identifikati

Rekwiżiti
Sors Rekwiżit

3. Regolamenti relatati

Regolamenti
Sors Regolamentazzjoni

Kwistjonijiet marbuta