+INF.1 Allgemeines Gebäude
---+INF.1.G1 Feuer
---+INF.1.G2 Blitz
---+INF.1.G3 Wasser
---+INF.1.G4 Elementarschäden und Naturkatastrophen
---+INF.1.G5 Umfeld-Gefährdungen
---+INF.1.G6 Unbefugter Zutritt
---+INF.1.G7 Verstoß gegen Gesetze oder Regelungen
---+INF.1.G8 Unzureichende Brandschottungen
---+INF.1.G9 Ausfall der Stromversorgung
---+INF.1.A1 Planung der Gebäudeabsicherung (B) [Planende]
---+INF.1.A2 Angepasste Aufteilung der Stromkreise (B)
---+INF.1.A3 Einhaltung von Brandschutzvorschriften (B)
---+INF.1.A4 Branderkennung in Gebäuden (B) [Planende]
---+INF.1.A5 Handfeuerlöscher (B)
---+INF.1.A6 Geschlossene Fenster und Türen (B) [Mitarbeitende]
---+INF.1.A7 Zutrittsregelung und -kontrolle (B) [Zentrale Verwaltung]
---+INF.1.A8 Rauchverbot (B)
---+INF.1.A10 Einhaltung einschlägiger Normen und Vorschriften (B) [Errichterfirma, Bauleitung]
---+INF.1.A9 Sicherheitskonzept für die Gebäudenutzung (S) [Planende]
---+INF.1.A12 Schlüsselverwaltung (S)
---+INF.1.A13 Regelungen für Zutritt zu Verteilern (S)
---+INF.1.A14 Blitzschutzeinrichtungen (S)
---+INF.1.A15 Lagepläne der Versorgungsleitungen (S)
---+INF.1.A16 Vermeidung von Lagehinweisen auf schützenswerte Gebäudeteile (S)
---+INF.1.A17 Baulicher Rauchschutz (S) [Planende]
---+INF.1.A18 Brandschutzbegehungen (S)
---+INF.1.A19 Information des oder der Brandschutzbeauftragten (S)
---+INF.1.A20 Alarmierungsplan und Brandschutzübungen (S)
---+INF.1.A27 Einbruchschutz (S)
---+INF.1.A36 Regelmäßige Aktualisierungen der Dokumentation (S)
---+INF.1.A22 Sichere Türen und Fenster (H)
---+INF.1.A23 Bildung von Sicherheitszonen (H) [Planende]
---+INF.1.A24 Selbsttätige Entwässerung (H)
---+INF.1.A25 Geeignete Standortauswahl (H) [Institutionsleitung]
---+INF.1.A26 Pforten- oder Sicherheitsdienst (H)
---+INF.1.A30 Auswahl eines geeigneten Gebäudes (H)
---+INF.1.A31 Auszug aus Gebäuden (H) [Zentrale Verwaltung]
---+INF.1.A32 Brandschott-Kataster (H)
---+INF.1.A34 Gefahrenmeldeanlage (H)
---+INF.1.A35 Perimeterschutz (H) [Planende, Haustechnik]

INF.1 Allgemeines Gebäude

Einleitung

Ein Gebäude umschließt alle stationären Arbeitsplätze, die verarbeiteten Informationen sowie die aufgestellte Informationstechnik. Es gewährleistet somit einen Schutz vor äußeren Einflüssen. Daher ist nicht nur das Bauwerk an sich zu betrachten, also Wände, Decken, Böden, Dach, Fenster sowie Türen, sondern auch alle gebäudeweiten Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen wie Strom, Wasser, Gas, Heizung und Kühlung.

Betrachtet wird ein Gebäude, das von einer oder mehreren Organisationseinheiten einer Institution genutzt wird. Diese können unterschiedliche Sicherheitsansprüche haben. Zudem muss in alle Überlegungen einfließen, dass ein Gebäude fast immer auch von institutionsfremden Personen, wie Besuch, Kundschaft oder Liefernden, betreten wird. Wenn ein Gebäude von verschiedenen Parteien genutzt wird, dann müssen Gestaltung und Ausstattung des Gebäudes und das Nutzungskonzept für das Gebäude zueinander passen. Es soll eine optimale Umgebung für die dort tätigen Menschen sichergestellt werden. Unberechtigte sollen dort keinen Zutritt erhalten, wo sie die Sicherheit beeinträchtigen könnten. Die im Gebäude installierte Technik soll zudem sicher und effizient betrieben werden können.

Zielsetzung

In diesem Baustein wird beschrieben, welche Anforderungen zu erfüllen sind, um ein Gebäude aus Sicht der Informationssicherheit optimal zu schützen. Die sich aus den Anforderungen ergebenden Maßnahmen hängen von der Art und Größe der Institution sowie Art und Größe des Gebäudes ab. Anforderungen aus diesem Baustein können auch auf große Liegenschaften mit mehreren Gebäuden oder auf die Nutzung einzelner Gebäudeteile in Mehrparteienhäusern übertragen werden.

Abgrenzung und Modellierung

Der Baustein INF.1 Allgemeines Gebäude ist für jedes Gebäude einmal anzuwenden.

Dieser Baustein betrachtet technische und nicht-technische Sicherheitsaspekte bei der Planung und Nutzung von typischen Gebäuden für Unternehmen und Behörden. Dabei wird der gesamte Lebenszyklus von Gebäuden aus Sicht der Informationssicherheit betrachtet, beginnend von der Erstellung eines Anforderungskataloges, über die Konzeption, Einrichtung, Nutzung bis hin zu Umbauten oder dem Auszug.

Die Verkabelung in einem Gebäude wird in dem Baustein INF.12 Verkabelung gesondert betrachtet, spezielle Räumlichkeiten, wie Serverräume oder Archivräume, in den jeweiligen Bausteinen der Schicht INF Infrastruktur.

Der Umgang mit Fremdpersonal ist im Baustein ORP.1 Organisation geregelt.

Wissenswertes

Die International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 27001:2013 im Annex A.11 Vorgaben zur physischen Sicherheit und Umgebungssicherheit von Gebäuden.

Das Information Security Forum (ISF) macht in seinem Standard „The Standard of Good Practice for Information Security“ im Kapitel CF19 Vorgaben zur physischen Sicherheit und Umgebungssicherheit von Gebäuden.

Das National Institute of Standards and Technology (NIST) hat im Rahmen seiner Special Publications die NIST Special Publication 800-53 zu „Assessing Security and Privacy Controls for Federal Information Systems and Organizations“ veröffentlicht und macht im Appendix C (Table C-11) Vorgaben zur physischen Sicherheit und Umgebungssicherheit von Gebäuden.

1. Ħarsa ġenerali

Titlu Standard
INF.1.A1 Planung der Gebäudeabsicherung (B) [Planende]

Je nach der (geplanten) Nutzung eines Gebäudes und dem Schutzbedarf der dort betriebenen Geschäftsprozesse MUSS festgelegt werden, wie das Gebäude abzusichern ist. Bei einem Gebäude MÜSSEN insbesondere Sicherheitsaspekte zum Schutz von Personen im Gebäude, dem Schutz der Wirtschaftsgüter und der IT beachtet werden, von Brandschutz über Elektrik bis hin zur Zutrittskontrolle. Die Sicherheitsanforderungen aus den verschiedenen Bereichen MÜSSEN aufeinander abgestimmt werden.

INF.1.A2 Angepasste Aufteilung der Stromkreise (B)

Es MUSS regelmäßig überprüft werden, ob die Absicherung und Auslegung der Stromkreise noch den tatsächlichen Bedürfnissen genügen.

INF.1.A3 Einhaltung von Brandschutzvorschriften (B)

Die bestehenden Brandschutzvorschriften sowie die Auflagen der Bauaufsicht MÜSSEN eingehalten werden. Die Fluchtwege MÜSSEN vorschriftsmäßig ausgeschildert und freigehalten werden. Es MUSS regelmäßig kontrolliert werden, dass die Fluchtwege benutzbar und frei von Hindernissen sind, damit das Gebäude in einer Gefahrensituation schnell geräumt werden kann. Bei der Brandschutzplanung SOLLTE die örtliche Feuerwehr hinzugezogen werden.

Unnötige Brandlasten MÜSSEN vermieden werden.

Es MUSS eine Brandschutzbeauftragte oder einen Brandschutzbeauftragten oder eine mit dem Aufgabengebiet betraute Person geben. Diese Person MUSS geeignet geschult sein.

INF.1.A4 Branderkennung in Gebäuden (B) [Planende]

Gebäude MÜSSEN entsprechend der Auflagen in der Baugenehmigung und dem Brandschutzkonzept folgend mit einer ausreichenden Anzahl von Rauchmeldern ausgestattet sein. Ist eine lokale Alarmierung am Ort des Melders nicht ausreichend, MÜSSEN alle Melder auf eine Brandmeldezentrale (BMZ) aufgeschaltet werden. Bei Rauchdetektion MUSS eine Alarmierung im Gebäude ausgelöst werden. Es MUSS sichergestellt sein, dass alle im Gebäude anwesenden Personen diese wahrnehmen können. Die Funktionsfähigkeit aller Rauchmelder sowie aller sonstigen Komponenten einer Brandmeldeanlage (BMA) MUSS regelmäßig überprüft werden.

INF.1.A5 Handfeuerlöscher (B)

Zur Sofortbekämpfung von Bränden MÜSSEN Handfeuerlöscher in der jeweils geeigneten Brandklasse (DIN EN 3 Tragbare Feuerlöscher) in ausreichender Zahl und Größe im Gebäude zur Verfügung stehen. Die Handfeuerlöscher MÜSSEN regelmäßig geprüft und gewartet werden. Die Mitarbeitenden SOLLTEN in die Benutzung der Handfeuerlöscher eingewiesen werden. Die Einweisungen SOLLTEN in zweckmäßigen Zeitabständen wiederholt werden.

INF.1.A6 Geschlossene Fenster und Türen (B) [Mitarbeitende]

Fenster und von außen zugängliche Türen, etwa von Balkonen oder Terrassen, MÜSSEN zu Zeiten, in denen ein Raum nicht besetzt ist, geschlossen werden. Räume MÜSSEN verschlossen werden, falls dort vertrauliche Informationen zurückgelassen werden. Dafür MUSS es eine entsprechende Anweisung geben. Alle Mitarbeitenden SOLLTEN dazu verpflichtet werden, der Anweisung nachzukommen. Es MUSS regelmäßig überprüft werden, ob die Fenster und Innen- sowie Außentüren nach Verlassen des Gebäudes verschlossen sind. Brand- und Rauchschutztüren DÜRFEN NUR dann dauerhaft offen gehalten werden, wenn dies durch zugelassene Feststellanlagen erfolgt.

INF.1.A7 Zutrittsregelung und -kontrolle (B) [Zentrale Verwaltung]

Der Zutritt zu schutzbedürftigen Gebäudeteilen und Räumen MUSS geregelt und kontrolliert werden. Es SOLLTE ein Konzept für die Zutrittskontrolle existieren. Die Zahl der zutrittsberechtigten Personen SOLLTE für jeden Bereich auf ein Mindestmaß reduziert werden. Weitere Personen DÜRFEN erst Zutritt erhalten, nachdem geprüft wurde, ob dies notwendig ist. Alle erteilten Zutrittsberechtigungen SOLLTEN dokumentiert werden. Die Zutrittskontrollmaßnahmen MÜSSEN regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Zutrittskontrollen SOLLTEN auch während Umzügen soweit wie möglich vorhanden sein.

INF.1.A8 Rauchverbot (B)

Für Räume mit IT oder Datenträgern, in denen Brände oder Verschmutzungen zu hohen Schäden führen können, wie Serverräume, Datenträger- oder Belegarchive, MUSS ein Rauchverbot erlassen werden. Es MUSS regelmäßig kontrolliert werden, dass bei der Einrichtung oder Duldung von Raucherzonen der Zutrittsschutz nicht umgangen wird.

INF.1.A10 Einhaltung einschlägiger Normen und Vorschriften (B) [Errichterfirma, Bauleitung]

Bei der Planung, der Errichtung und dem Umbau von Gebäuden sowie beim Einbau von technischen Einrichtungen MÜSSEN alle relevanten Normen und Vorschriften berücksichtigt werden.

INF.1.A9 Sicherheitskonzept für die Gebäudenutzung (S) [Planende]

Es SOLLTE ein Sicherheitskonzept für die Gebäudenutzung geben. Das Sicherheitskonzept für das Gebäude SOLLTE mit dem Gesamtsicherheitskonzept der Institution abgestimmt sein. Es SOLLTE dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden.

Schützenswerte Räume oder Gebäudeteile SOLLTEN nicht in exponierten oder besonders gefährdeten Bereichen untergebracht sein.

Es MUSS ein IT-bezogenes Brandschutzkonzept erstellt und umgesetzt werden.

INF.1.A12 Schlüsselverwaltung (S)

Für alle Schlüssel des Gebäudes SOLLTE ein Schließplan vorliegen. Die Herstellung, Aufbewahrung, Verwaltung und Ausgabe von Schlüsseln SOLLTE zentral geregelt sein. Reserveschlüssel SOLLTEN vorgehalten und gesichert, aber für Notfälle griffbereit aufbewahrt werden. Nicht ausgegebene Schlüssel SOLLTEN sicher aufbewahrt werden. Jede Schlüsselausgabe SOLLTE dokumentiert werden.

INF.1.A13 Regelungen für Zutritt zu Verteilern (S)

Der Zutritt zu den Verteilern aller Versorgungseinrichtungen in einem Gebäude SOLLTE im Bedarfsfall schnell möglich sein. Der Zutritt zu Verteilern SOLLTE auf einen engen Kreis von Berechtigten beschränkt sein

INF.1.A14 Blitzschutzeinrichtungen (S)

Es SOLLTE eine Blitzschutzanlage nach geltender Norm installiert sein. Es SOLLTE ein umfassendes Blitz- und Überspannungsschutzkonzept vorhanden sein. Die Fangeinrichtungen bei Gebäuden mit umfangreicher IT-Ausstattung SOLLTEN mindestens der Schutzklasse II gemäß DIN EN 62305 Blitzschutz entsprechen. Die Blitzschutzanlage SOLLTE regelmäßig geprüft und gewartet werden.

INF.1.A15 Lagepläne der Versorgungsleitungen (S)

Es SOLLTEN aktuelle Lagepläne aller Versorgungsleitungen existieren. Es SOLLTE geregelt sein, wer die Lagepläne aller Versorgungsleitungen führt und aktualisiert. Die Pläne SOLLTEN so aufbewahrt werden, dass ausschließlich berechtigte Personen darauf zugreifen können, sie aber im Bedarfsfall schnell verfügbar sind.

INF.1.A16 Vermeidung von Lagehinweisen auf schützenswerte Gebäudeteile (S)

Lagehinweise auf schutzwürdige Bereiche SOLLTEN vermieden werden. Schutzwürdige Gebäudebereiche SOLLTEN von außen nicht leicht einsehbar sein.

INF.1.A17 Baulicher Rauchschutz (S) [Planende]

Der bauliche Rauchschutz SOLLTE nach Installations- und Umbauarbeiten überprüft werden. Es SOLLTE regelmäßig überprüft werden, ob die Rauchschutz-Komponenten noch funktionieren.

INF.1.A18 Brandschutzbegehungen (S)

Brandschutzbegehungen SOLLTEN regelmäßig, d. h. mindestens ein- bis zweimal im Jahr, stattfinden. Bei Brandschutzbegehungen festgestellte Mängel SOLLTEN unverzüglich behoben werden.

INF.1.A19 Information des oder der Brandschutzbeauftragten (S)

Der oder die Brandschutzbeauftragte SOLLTE über Arbeiten an Leitungstrassen, Fluren, Flucht- und Rettungswegen informiert werden. Diese Person SOLLTE die ordnungsgemäße Ausführung von Brandschutzmaßnahmen kontrollieren.

INF.1.A20 Alarmierungsplan und Brandschutzübungen (S)

Es SOLLTE ein Alarmierungsplan für die im Brandfall zu ergreifenden Maßnahmen erstellt werden. Der Alarmierungsplan SOLLTE in regelmäßigen Abständen überprüft und aktualisiert werden. Brandschutzübungen SOLLTEN regelmäßig durchgeführt werden.

INF.1.A27 Einbruchschutz (S)

Es SOLLTEN ausreichende und den örtlichen Gegebenheiten angepasste Maßnahmen zum Einbruchschutz umgesetzt werden. Bei der Planung, der Umsetzung und im Betrieb SOLLTE beim Einbruchschutz darauf geachtet werden, dass er gleichwertig und durchgängig ist. Er SOLLTE regelmäßig durch eine fachkundige Person begutachtet werden. Die Regelungen zum Einbruchschutz SOLLTEN den Mitarbeitenden bekannt sein.

INF.1.A36 Regelmäßige Aktualisierungen der Dokumentation (S)

Die Dokumentation eines Gebäudes, z. B. Baupläne, Trassenpläne, Strangschemata, Fluchtwegpläne und Feuerwehrlaufkarten, SOLLTE immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Es SOLLTE mindestens einmal innerhalb von drei Jahren überprüft werden, ob alle relevanten Pläne noch aktuell und korrekt sind. Über Änderungen SOLLTEN die Mitarbeitenden informiert werden.

INF.1.A22 Sichere Türen und Fenster (H)

Türen und Fenster SOLLTEN anhand der Schutzziele des zu sichernden Bereichs und des Schutzbedarfs der Institution in der passenden Klassifizierung nach den einschlägigen Normen ausgewählt werden. Alle raumumschließenden Sicherungsmaßnahmen durch Fenster, Türen und Wände SOLLTEN in Bezug auf Einbruch, Brand und Rauch gleichwertig und angemessen sein. Es SOLLTE regelmäßig überprüft werden, dass die Sicherheitstüren und -fenster funktionstüchtig sind.

INF.1.A23 Bildung von Sicherheitszonen (H) [Planende]

Räume ähnlichen Schutzbedarfs SOLLTEN in Zonen zusammengefasst werden, um vergleichbare Risiken einheitlich behandeln und Kosten für erforderliche Sicherheitsmaßnahmen reduzieren zu können.

INF.1.A24 Selbsttätige Entwässerung (H)

Alle von Wasser gefährdeten Bereiche SOLLTEN mit einer selbsttätigen Entwässerung ausgestattet sein. Es SOLLTE regelmäßig geprüft werden, ob die aktiven und passiven Entwässerungseinrichtungen noch funktionieren.

INF.1.A25 Geeignete Standortauswahl (H) [Institutionsleitung]

Bei Planung und Auswahl des Gebäudestandortes SOLLTE geprüft werden, welche Umfeldbedingungen Einfluss auf die Informationssicherheit haben könnten. Es SOLLTE eine Übersicht über standortbedingte Gefährdungen geben. Diesen Gefährdungen SOLLTE mit zusätzlichen kompensierenden Maßnahmen entgegengewirkt werden.

INF.1.A26 Pforten- oder Sicherheitsdienst (H)

Die Aufgaben des Pforten- oder Sicherheitsdienstes SOLLTEN klar dokumentiert sein. Der Pfortendienst SOLLTE alle Personenbewegungen an der Pforte und an allen anderen Eingängen beobachten und, je nach Sicherheitskonzept, kontrollieren. Alle Mitarbeitenden und Besuchenden SOLLTEN sich bei dem Pfortendienst ausweisen können. Besuchende SOLLTEN zu den Besuchten begleitet oder an der Pforte abgeholt werden. Der Pfortendienst SOLLTE rechtzeitig darüber informiert werden, wenn sich Zutrittsberechtigungen ändern.

INF.1.A30 Auswahl eines geeigneten Gebäudes (H)

Bei der Auswahl eines geeigneten Gebäudes SOLLTE geprüft werden, ob alle für die spätere Nutzung relevanten Sicherheitsanforderungen umgesetzt werden können. Für jedes Gebäude SOLLTEN im Vorfeld die vorhandenen Gefährdungen und die erforderlichen Schäden vorbeugenden oder reduzierenden Maßnahmen dokumentiert werden.

INF.1.A31 Auszug aus Gebäuden (H) [Zentrale Verwaltung]

Im Vorfeld des Auszugs SOLLTE ein Bestandsverzeichnis aller für die Informationssicherheit für den Umzug relevanten Objekte wie Hardware, Software, Datenträger, Ordner oder Schriftstücke erstellt werden. Nach dem Auszug SOLLTEN alle Räume nach zurückgelassenen Dingen durchsucht werden.

INF.1.A32 Brandschott-Kataster (H)

Es SOLLTE ein Brandschott-Kataster geführt werden. In diesem SOLLTEN alle Arten von Schotten individuell aufgenommen werden. Nach Arbeiten an Brandschotten SOLLTEN die Änderungen im Kataster spätestens nach vier Wochen eingetragen werden.

INF.1.A34 Gefahrenmeldeanlage (H)

Es SOLLTE eine den Räumlichkeiten und den Risiken angemessene Gefahrenmeldeanlage geben. Die Gefahrenmeldeanlage SOLLTE regelmäßig geprüft und gewartet werden. Es MUSS sichergestellt werden, dass diejenigen, die Gefahrenmeldungen empfangen in der Lage sind, technisch und personell angemessen auf den Alarm zu reagieren.

INF.1.A35 Perimeterschutz (H) [Planende, Haustechnik]

Abhängig vom Schutzbedarf des Gebäudes und abhängig vom Gelände SOLLTE dieses über einen Perimeterschutz verfügen. Hierbei SOLLTEN mindestens folgende Komponenten auf ihren Nutzen und ihre Umsetzbarkeit hin betrachtet werden:

  • äußere Umschließung oder Umfriedung,
  • Sicherungsmaßnahmen gegen unbeabsichtigtes Überschreiten einer Grundstücksgrenze,
  • Sicherungsmaßnahmen gegen beabsichtigtes gewaltloses Überwinden der Grundstücksgrenze,
  • Maßnahmen zur Erschwerung des beabsichtigten gewaltsamen Überwindens der Grundstücksgrenze,
  • Freigelände-Sicherungsmaßnahmen,
  • Personen- und Fahrzeugdetektion,
  • Maßnahmen zur Beweissicherung (beispielsweise Videoaufzeichnung) sowie
  • automatische Alarmierung.

1.1 Referenzi

1.2 Rekwiżiti identifikati

1.3 Regolamenti relatati

2. Rekwiżiti identifikati

Rekwiżiti
Sors Rekwiżit

3. Regolamenti relatati

Regolamenti
Sors Regolamentazzjoni

Kwistjonijiet marbuta