+AT 4.3.3 Tz 6

AT 4.3.3 Tz 6

Die Ergebnisse der Stresstests sind kritisch zu reflektieren und bei der Beurteilung der Risikotragfähigkeit angemessen zu berücksichtigen. Dabei sind die Auswirkungen eines schweren konjunkturellen Abschwungs oder eines vergleichbar schweren Ereignisses besonders zu beachten.

Erläuterung

Handlungsbedarf

Identifizierter Handlungsbedarf muss nicht automatisch in eine Unterlegung mit Risikodeckungspotenzial münden. Alternativ dazu können auch andere Maßnahmen wie z. B. eine verschärfte Überwachung der Risiken, Anpassungen von Risikolimiten oder Änderungen in der Geschäftsausrichtung geeignet sein. Eine Unterlegung mit Risikodeckungspotenzial ist dann erforderlich, wenn die Stresstests bewusst zur Quantifizierung des internen Kapitalbedarfs eingesetzt werden.

1. Ħarsa ġenerali

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Titlu Regolamentazzjoni

1.1 Referenzi

1.2 Rekwiżiti identifikati

1.3 Standards relatati

2. Rekwiżiti identifikati

Rekwiżiti
Sors Rekwiżit

3. Standards relatati

Standards
Sors Rekwiżit
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