+OPS.2.3.A22 Durchführung von gemeinsamen Notfall- und Krisenübungen (H) [Notfallbeauftragte]
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OPS.2.3.A22 Durchführung von gemeinsamen Notfall- und Krisenübungen (H) [Notfallbeauftragte]
Gemeinsame Notfall- und Krisenübungen mit den Anbietenden von Outsourcing SOLLTEN durchgeführt und dokumentiert werden (siehe DER.4 Notfallmanagement). Das Resultat der Übung SOLLTE dazu genutzt werden, um das Notfallkonzept sowie insbesondere die gemeinsamen Maßnahmenpläne zu verbessern. Die Notfall- und Krisenübungen SOLLTEN regelmäßig und anlassbezogen durchgeführt werden.
1. Overzicht
1.1 Referenties
1.2 Geïdentificeerde eisen
1.3 Gerelateerde regelingen
2. Geïdentificeerde eisen
3. Gerelateerde regelingen
Regelingen
| Bron |
Regelgeving |
Gekoppelde issues
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