+OPS.2.3.A22 Durchführung von gemeinsamen Notfall- und Krisenübungen (H) [Notfallbeauftragte]

OPS.2.3.A22 Durchführung von gemeinsamen Notfall- und Krisenübungen (H) [Notfallbeauftragte]

Gemeinsame Notfall- und Krisenübungen mit den Anbietenden von Outsourcing SOLLTEN durchgeführt und dokumentiert werden (siehe DER.4 Notfallmanagement). Das Resultat der Übung SOLLTE dazu genutzt werden, um das Notfallkonzept sowie insbesondere die gemeinsamen Maßnahmenpläne zu verbessern. Die Notfall- und Krisenübungen SOLLTEN regelmäßig und anlassbezogen durchgeführt werden.

1. Visão geral

Título Norma

1.1 Referências

1.2 Requisitos identificados

1.3 Regulamentos relacionados

2. Requisitos identificados

Requisitos
Fonte Requisito

3. Regulamentos relacionados

Regulamentos
Fonte Regulamentação

Pedidos ligados