+BT 2.2 Tz 3
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BT 2.2 Tz 3
Mindestens vierteljährlich ist ein Bericht über Adressenausfallrisiken zu erstellen, der strukturelle Merkmale des Kreditgeschäfts sowie u. a. Portfolioentwicklung, Limite, Limitauslastungen und -überschreitungen, Großkredite, Risikovorsorge, wichtige Kreditentscheidungen und NPL-Details umfasst. Der Risikobericht muss Informationen zu wesentlichen, von den Strategien abweichenden Kreditentscheidungen enthalten. Zudem sind folgende Kreditentscheidungen im risikorelevanten Kreditgeschäft offenzulegen: - a) Entscheidungen, die Geschäftsleiter im Rahmen ihrer Krediteinzelkompetenz getroffen haben, soweit diese von den Voten abweichen oder
- b) Entscheidungen, die von einem Geschäftsleiter getroffen werden, der für den Bereich Marktfolge zuständig ist.
1. Overzicht
1.1 Referenties
1.2 Geïdentificeerde eisen
1.3 Gerelateerde standaarden
2. Geïdentificeerde eisen
3. Gerelateerde standaarden
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