+DER.4.A16 Notfallvorsorge- und Notfallreaktionsplanung für ausgelagerte Komponenten (H) [Institutionsleitung]

DER.4.A16 Notfallvorsorge- und Notfallreaktionsplanung für ausgelagerte Komponenten (H) [Institutionsleitung]

Bei der Notfallvorsorge- und Notfallreaktionsplanung für ausgelagerte Komponenten SOLLTE regelmäßig das Notfallmanagement der liefernden oder dienstleistenden Institution in den unterzeichneten Verträgen geprüft werden. Auch SOLLTEN die Abläufe in Notfalltests und -übungen mit der liefernden oder bereitstellenden Institution abgestimmt und, wenn angemessen, gemeinsam durchgeführt werden.

Die Ergebnisse und Auswertungen SOLLTEN regelmäßig zwischen der Institutionsleitung und den liefernden Institutionen oder Dienstleistenden ausgetauscht werden. In den Auswertungen SOLLTEN auch eventuelle Verbesserungsmaßnahmen enthalten sein.

1. Przegląd

Tytuł Norma

1.1 Odwołania

1.2 Zidentyfikowane wymagania

1.3 Powiązane regulacje

2. Zidentyfikowane wymagania

Wymagania
Źródło Wymaganie

3. Powiązane regulacje

Regulacje
Źródło Regulacja

Powiązane zgłoszenia