+DER.4.A16 Notfallvorsorge- und Notfallreaktionsplanung für ausgelagerte Komponenten (H) [Institutionsleitung]

DER.4.A16 Notfallvorsorge- und Notfallreaktionsplanung für ausgelagerte Komponenten (H) [Institutionsleitung]

Bei der Notfallvorsorge- und Notfallreaktionsplanung für ausgelagerte Komponenten SOLLTE regelmäßig das Notfallmanagement der liefernden oder dienstleistenden Institution in den unterzeichneten Verträgen geprüft werden. Auch SOLLTEN die Abläufe in Notfalltests und -übungen mit der liefernden oder bereitstellenden Institution abgestimmt und, wenn angemessen, gemeinsam durchgeführt werden.

Die Ergebnisse und Auswertungen SOLLTEN regelmäßig zwischen der Institutionsleitung und den liefernden Institutionen oder Dienstleistenden ausgetauscht werden. In den Auswertungen SOLLTEN auch eventuelle Verbesserungsmaßnahmen enthalten sein.

1. Översikt

Rubrik Standard

1.1 Referenser

1.2 Identifierade krav

1.3 Relaterade regleringar

2. Identifierade krav

Krav
Källa Krav

3. Relaterade regleringar

Regleringar
Källa Reglering

Länkade ärenden