+AT 4.1 Tz 10

AT 4.1 Tz 10

Jedes Institut muss über einen Prozess zur Planung des zukünftigen Kapitalbedarfs und des zu dessen Deckung verfügbaren Kapitals verfügen, der in die Ertrags- und Risikosteuerung eingebunden ist. Der Prozess muss jährlich durchlaufen werden und sein Ergebnis ist bei wesentlichen Änderungen der Annahmen anlassbezogen zu aktualisieren. Der Planungshorizont muss einen angemessen langen, mehrjährigen Zeitraum umfassen. Veränderungen der eigenen Geschäftstätigkeit, der strategischen Ziele und des wirtschaftlichen Umfelds sind dabei zu berücksichtigen. Das Institut muss möglichen adversen Entwicklungen, die von den Erwartungen abweichen, bei der Planung angemessen Rechnung tragen. Die Kapitalplanung des Instituts muss mit seiner operativen Geschäftsplanung und deren strategischen Grundlagen im Einklang stehen.

1. Przegląd

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Tytuł Regulacja

1.1 Odwołania

1.2 Zidentyfikowane wymagania

1.3 Powiązane normy

2. Zidentyfikowane wymagania

Wymagania
Źródło Wymaganie

3. Powiązane normy

Normy
Źródło Wymaganie
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