+AT 4.1 Tz 10

AT 4.1 Tz 10

Jedes Institut muss über einen Prozess zur Planung des zukünftigen Kapitalbedarfs und des zu dessen Deckung verfügbaren Kapitals verfügen, der in die Ertrags- und Risikosteuerung eingebunden ist. Der Prozess muss jährlich durchlaufen werden und sein Ergebnis ist bei wesentlichen Änderungen der Annahmen anlassbezogen zu aktualisieren. Der Planungshorizont muss einen angemessen langen, mehrjährigen Zeitraum umfassen. Veränderungen der eigenen Geschäftstätigkeit, der strategischen Ziele und des wirtschaftlichen Umfelds sind dabei zu berücksichtigen. Das Institut muss möglichen adversen Entwicklungen, die von den Erwartungen abweichen, bei der Planung angemessen Rechnung tragen. Die Kapitalplanung des Instituts muss mit seiner operativen Geschäftsplanung und deren strategischen Grundlagen im Einklang stehen.

1. Prezentare generală

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Titlu Reglementare

1.1 Referințe

1.2 Cerințe identificate

1.3 Standarde asociate

2. Cerințe identificate

Cerințe
Sursă Cerință

3. Standarde asociate

Standarde
Sursă Cerință
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