+AT 7.3 Tz 4

AT 7.3 Tz 4

Die Wirksamkeit und Angemessenheit des Notfallkonzeptes ist regelmäßig zu überprüfen. Für kritische oder wichtige Funktionen muss dies jährlich erfolgen. Überprüfungen sind zu protokollieren. Ergebnisse sind auf Verbesserungsbedarf zu analysieren und Risiken angemessen zu steuern. Die Ergebnisse sind den jeweiligen Verantwortlichen schriftlich mitzuteilen.

Erläuterung

Überprüfungen

Die Häufigkeit und der Umfang der Überprüfungen sollen sich grundsätzlich an der Gefährdungslage orientieren. Dienstleister sind angemessen einzubinden.

1. Przegląd

,
Tytuł Regulacja

1.1 Odwołania

1.2 Zidentyfikowane wymagania

1.3 Powiązane normy

2. Zidentyfikowane wymagania

Wymagania
Źródło Wymaganie

3. Powiązane normy

Normy
Źródło Wymaganie
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